Deutsches Gericht

Untreue-Verfahren gegen vier Volkswagen-Manager

Durch überhöhte Gehälter, die die angeklagten Manager genehmigt haben, seien VW zwischen Mai 2011 und Mai 2016 mehr als fünf Millionen Euro entgangen.

Das Landgericht Braunschweig hat eine Anklage gegen drei ehemalige und einen aktuellen VW-Manager wegen mutmaßlich überhöhter Bezahlung von Betriebsräten zugelassen. Das Hauptverfahren wegen des Verdachts der Untreue beziehungsweise der Untreue in besonders schwerem Fall sei eröffnet worden, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Arbeitgeberseite und Betriebsrat sind bei Volkswagen traditionell eng verbandelt - im Fall der Bezahlung hoher Belegschaftsvertreter nach Auffassung von Strafverfolgern zu eng. Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft hatte die Manager deshalb angeklagt. Der Vorwurf: Untreue, auch in besonders schwerer Form, im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Gewährung von überhöhten Gehältern und Boni.

„Die Anklage richtet sich gegen zwei ehemalige Vorstandsmitglieder sowie einen ehemaligen und einen aktuellen Personalmanager der Volkswagen AG", heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Die Angeklagten sollen überhöhte Gehälter und Boni an fünf Mitglieder des Betriebsrats genehmigt haben. Dadurch seien dem Konzern zwischen Mai 2011 und Mai 2016 mehr als fünf Millionen Euro entgangen, so die Staatsanwaltschaft. Demnach soll sich allein die „ungerechtfertigte Vergütung" an Betriebsratschef Bernd Osterloh auf 3,125 Millionen Euro belaufen haben.

Anklage nicht gegen VW, sondern Einzelpersonen

Das Thema beschäftigt den Konzern und die niedersächsische Justiz bereits seit 2016. VW hatte bei der Anklageerhebung im November 2019 eine Mitverantwortung zurückgewiesen. Man halte an der Auffassung fest, dass bei der Vergütung einzelner Betriebsratsmitglieder „kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten" festgestellt werden könne, betonte ein Konzernsprecher damals. Die Anklage richte sich zudem nicht gegen Volkswagen, sondern gegen Einzelpersonen.

Übertarifliche Bezüge von hohen Betriebsratsmitgliedern sind in vielen Firmen nicht präzise festgelegt. Grundsätzliche Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes zur Vergütung gelten auch deshalb als reformbedürftig.

Nach Interpretation der Staatsanwaltschaft wurde im Beispiel VW aber gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstoßen - man habe „bewusst eine unzutreffende Vergleichsgruppe zugrundegelegt“, heißt es. Und weiter: „Die Vergleichsgruppen seien dabei so gewählt worden, dass ein höheres Gehalt gerechtfertigt erschien, obgleich die Angeschuldigten gewusst hätten, dass dies tatsächlich nicht der Fall war." Offenbar sei nur die Zugehörigkeit zum Betriebsrat dafür maßgeblich gewesen, vermuten die Ermittler. Darüber hinaus sehen sie einen Konflikt mit dem Aktiengesetz und dem "Deutschen Corporate Governance Kodex".

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.