Salzburg

Finanzskandal-Prozess: 18 Monate bedingt für Rathgeber

 Monika Rathgeber
Monika RathgeberAPA/VERA REITER
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Der ehemaligen Budgetreferatsleiterin der Landesfinanzabteilung Salzburg wird Untreue vorgeworfen. Schon dreimal wurde sie rechtskräftig verurteilt.

Im Salzburger Finanzskandal hat am Mittwoch am Landesgericht Salzburg das Hauptverfahren gegen die ehemalige Budgetreferatsleiterin der Landesfinanzabteilung Salzburg, Monika Rathgeber, begonnen. Um kurz darauf mit einem Urteil auch schon wieder zu enden: Richterin Martina Pfarrkirchner verurteilte die teilweise geständige Rathgeber ("Mein Ziel war es , immer das Land vor einem Schaden zu bewahren... Ich habe natürlich auch Fehler gemacht.") zu 18 Monaten bedingter Haft.Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Untreue-Vorwurf betraf den Abschluss von über 100 Swaps mit einem Gesamtschaden von offenbar rund 35 Millionen Euro zum Nachteil des Landes Salzburg. Rathgeber soll laut Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die 124 Zins-und Währungstauschgeschäften (Swaps) und andere Derivate im Tatzeitraum 2009 bis 2012 entgegen einer ausdrücklichen Verbotsweisung abgeschlossen haben. Das Land Salzburg hat sich als Privatbeteiligter angeschlossen. Es handelt sich um das vierte und letzte Strafverfahren gegen Rathgeber in der Finanzcausa. Sie ist bereits dreimal rechtskräftig verurteilt worden (siehe Infobos unten).

In dem Hauptverfahren war auch gegen Rathgebers direkten Vorgesetzten, den damaligen Leiter der Landesfinanzabteilung, und auch gegen einen Mitarbeiter der Abteilung ermittelt worden. Das Verfahren gegen die beiden wurde eingestellt. Was den Abteilungsleiter betrifft, so habe er selbst Weisungen mit einem Verbot zum Abschluss derartiger Finanzgeschäfte erteilt, argumentierte die WKStA. Der zweite Beschuldigte habe einzelne, ihm im Zuge seiner Tätigkeit aufgefallene Finanzgeschäfte der Angeklagten seinem Vorgesetzten gemeldet, so dass kein Schädigungsvorsatz angenommen worden sei.

Die WKStA hat die sehr umfangreichen Ermittlungen zu den Finanzgeschäften des Landes Salzburg abgeschlossen. Tausende Finanzgeschäfte seien in einem Tatzeitraum von zehn Jahren auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft worden.

Auf einen Blick

Der Salzburger Finanzskandal war Ende 2012 publik geworden. Vermutet wurde, dass in der Landes-Finanzabteilung Steuergeld in Höhe von 340 Millionen Euro verspekuliert worden sei. Die politische Folge waren Neuwahlen, der Rücktritt der damaligen SPÖ-Landeshauptfrau Gabi Burgstaller, ein Untersuchungsausschuss und drei Prozesse mit teils unbedingten Haftstrafen, auch für Politiker.

Monika Rathgeber wurde bisher dreimal rechtskräftig verurteilt. Am 4. Februar 2016 erhielt die geständige Ex-Budgetreferatsleiterin wegen schweren Betruges und Urkundenfälschung drei Jahre teilbedingte Haft, davon zwei Jahre bedingt. Der Prozess beleuchtete nur einen kleinen Teilaspekt im Finanzskandal: Rathgeber soll von 2008 bis 2012 bei der Geltendmachung von Mitteln des Katastrophenfonds des Bundes zahlreiche Schadensfälle abgeändert, erhöht und auch erfunden haben, so dass ohne gesetzliche Voraussetzung rund zwölf Millionen Euro aus dem Katastrophenfonds an Gemeinden und das Land Salzburg gezahlt wurden. Den unbedingten Strafanteil von einem Jahr verbüßte Rathgeber im elektronischen Hausarrest.

Am 6. Oktober 2016 wurde Rathgeber im zweiten Finanzskandal-Prozess am Landesgericht Salzburg wegen Untreue nicht rechtskräftig verurteilt. Sie soll einen riskanten Range Accrual Swap mit einem angenommenen Schaden von rund 539.000 Euro zulasten des Landes abgeschlossen haben. Allerdings erhielt sie einen Freispruch bezüglich eines zweiten Zinsswapgeschäftes mit einem kolportierten Schaden von 298.000 Euro. Mit Bedachtnahme auf das Urteil vom Februar 2016 wurde von einer Zusatzstrafe abgesehen. Das Urteil wurde aber später am 11. Oktober 2017 vom Obersten Gerichtshof verschärft. Rathgeber wurde in beiden Anklagefakten mit einem Gesamtschaden von knapp 840.000 Euro wegen Untreue zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt, schuldig gesprochen. Sie verbüßte den unbedingten Strafanteil abermals im elektronischen Hausarrest.

Im dritten Prozess, der im Sommer 2017 am Landegericht Salzburg über die Bühne ging, stand Rathgeber wegen einem weiteren Nebenaspekt im Finanzskandal erstmals nicht mehr alleine vor Gericht. Wegen Untreue mitangeklagt waren der damalige Bürgermeister der Stadt Salzburg, Heinz Schaden (SPÖ), Ex-LHStv. Othmar Raus (SPÖ), der ehemalige Landesfinanzabteilungsleiter, ein Mitarbeiter in der Landesfinanzabteilung und zwei damalige Mitarbeiter im Magistrat der Stadt Salzburg. Der Vorwurf betraf einen Swap-Deal zwischen Stadt und Land Salzburg. Laut WKStA wurden am 11. September 2007 sechs negativ bewertete Zinstausch-Geschäfte von der Stadt an das Land Salzburg ohne entgeltliche Gegenleistung übertragen. Dem Urteil vom 28. Juli 2017 zufolge war ein Schaden von mindestens drei Millionen Euro entstanden. Die Swap-Übernahme sei aufgrund einer politischen Vereinbarung zwischen Schaden und Raus erfolgt. Alle Angeklagten wurden schuldig gesprochen.

Rathgeber erhielt auf die rechtskräftige Verurteilung vom 4. Februar 2016 eine rechtskräftige Zusatzstrafe von einem Jahr bedingt. Im Oktober 2019 waren auch die Urteile der anderen sechs Angeklagten rechtskräftig geworden. Schaden, der inzwischen als Bürgermeister zurückgetreten war, erhielt drei Jahre Haft, eines davon unbedingt. Er stellte einen Antrag auf einen elektronischen Hausarrest, der ihm auch gewährt wurde. Sein Parteikollege Raus bekam zweieinhalb Jahre, davon zehn Monate unbedingt. Er ist wegen gesundheitlicher Probleme haftunfähig. Der Ex-Landesfinanzabteilungsleiter wurde zu zwei Jahren Haft, 18 Monate davon bedingt, verurteilt. Seinem Antrag auf eine elektronische Fußfessel wurde stattgegeben.

(APA)

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