Die verschärfte Genehmigungspflicht für ausländische Direktinvestitionen in „kritischen“ Branchen ist in Kraft getreten.
Wien. Lang wurde darüber diskutiert, seit wenigen Tagen ist es nun in Kraft: das Investitionskontrollgesetz. Es soll – wie bereits berichtet – wichtige heimische Wirtschaftszweige vor einem Ausverkauf ans Ausland schützen. Dass das gerade jetzt umgesetzt wurde, ist wohl auch der Coronakrise geschuldet. Denn gerade wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen könnten Begehrlichkeiten finanzkräftiger Investoren wecken. Wobei es vor allem ausländische Staatsfonds sind, die der heimischen Politik Sorge bereiten.
Aber was ändert sich in der Praxis durch dieses Gesetz? Auch bisher erforderten Direktbeteiligungen ab 25 Prozent von Investoren außerhalb des EWR und der Schweiz in bestimmten Branchen eine Genehmigung durch das Wirtschaftsministerium. Jetzt sei aber die Frage, ob man eine Transaktion melden muss, viel häufiger als bisher mit Ja zu beantworten, „oder zumindest mit Ja, vielleicht“, sagt Anita Lukaschek, Rechtsanwältin bei Baker McKenzie.