Verbraucherschutz

Viel Ärger nach Autokauf per Mail

Kommt ein Kunde erst zur Abholung seines Autos erstmals zum Händler, hat das gravierende Rechtsfolgen.
Kommt ein Kunde erst zur Abholung seines Autos erstmals zum Händler, hat das gravierende Rechtsfolgen.(c) imago images/Arnulf Hettrich (Arnulf Hettrich via www.imago-images.de)
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Wenn ein Konsument einen Kaufvertrag per Mail abschließt und erst zur Übergabe zum Händler kommt: Gelten dann die Regeln für den Fernabsatz – samt Rücktrittsrecht?

Ein Autokauf per E-Mail? Klingt ungewöhnlich, kommt aber vor. Sogar in der gehobenen Preiskategorie. Dass das jedoch gravierende Rechtsfolgen haben kann, zeigt ein Fall, den der Oberste Gerichtshof zu entscheiden hatte.

Es ging um einen gebrauchten Mercedes der C-Klasse, zu haben um stolze 31.000 Euro. Ein Mann entdeckte den Wagen auf der Homepage eines Autohauses unter „Gebrauchtwagen“ – und war sofort dafür entbrannt. Um spontan hinzufahren, war ihm allerdings der Weg zu weit. Eine Reservierung des Autos sei leider nicht möglich, beschied ihm der Händler am Telefon. Er könne ihm aber einen unterzeichneten Kaufvertrag per Mail schicken, den der Kunde dann unterfertigt zurückmailen solle.

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