Corona

Keine Strafen mehr: Abschied vom "Babyelefanten"

"Babyelefant" nur noch in Öffis und in Kundenbereichen von Geschäften verpflichtend
"Babyelefant" nur noch in Öffis und in Kundenbereichen von Geschäften verpflichtend(c) APA/BARBARA GINDL (BARBARA GINDL)
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Seit heute gilt der Mindestabstand von mindestens einem Meter beim Betreten von öffentlichen Orten nicht mehr. In Öffis und in Kundenbereichen von Geschäften bleiben die Regeln aufrecht.

Der "Babyelefant" ist offiziell Geschichte: Heute, Donnerstag, trat eine Änderung der Covid-19-Lockerungs-Verordnung in Kraft, die den Mindestabstand von mindestens einem Meter beim Betreten von öffentlichen Orten aufhob. In Öffis und in Kundenbereichen von Geschäften bleiben die Regeln aber weiter aufrecht.

Mit der Änderung wird eine Verletzung des "Babyelefanten"-Abstandes österreichweit nicht mehr gestraft. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) appellierte im Vorfeld aber an vermehrte Eigenverantwortung.

Der Verfassungsgerichtshof hatte vergangene Woche die allgemeinen Corona-Ausgangsbeschränkungen für gesetzeswidrig erklärt, weil sie vom Covid-Maßnahmengesetz nicht gedeckt waren. Juristen gingen denn auch davon aus, dass dies auch für die allgemeinen Abstandsregeln der Fall sein dürfte. Weil man auf das VfGH-Urteil umfassend reagieren wolle, stellte Anschober eine Überarbeitung des Covid-Maßnahmengesetzes bis September in Aussicht.

(APA)

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