Auf der Liste der Opposition steht der Investor Benko, aber auch Nationalratspräsident Sobotka selbst. Die Liste der ÖVP beinhaltet einige SPÖ-Politiker.
Der Vorsitzende des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu Aufklärung der Causa Ibiza/Glücksspiel, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP), hat den Fraktionen ein Ultimatum für eine gemeinsame Ladungsliste gestellt. Bis kommenden Dienstag Mitternacht müsse es eine Einigung geben, sonst entscheide er, sagte er am Freitag gegenüber der "Kronen Zeitung".
Der Hintergrund: Sowohl die Opposition, als auch die ÖVP hatten ihre eigenen Verlangen zur Ladungsliste eingebracht. Während SPÖ und Neos unter anderem Sobotka selbst und Immobilieninvestor Rene Benko als Auskunftspersonen hören wollen, konzentriert sich die ÖVP unter anderem auf SPÖ-Politiker wie Hans Peter Doskozil und Thomas Drozda. Eine Einigung bei Terminen und Reihung der Personen gibt es aber nach wie vor nicht.
Formal könnte also auch Sobotka als Vorsitzender über die Ladungsliste bestimmen, was er bisher unterlassen hat. Dass er dies nun in Aussicht stellt, ärgerte FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker: "Herr Sobotka ist dann gefragt, wenn ihm die Fraktionen mitteilen, dass sie sich nicht einigen können. Bis dahin hat er sich gefälligst zurückzuhalten", schrieb er in einer Aussendung.
Frist für Aktenlieferung zu Ende
Bereits abgelaufen ist mit dem heutigen Freitag die reguläre Frist für die Aktenlieferung und die ergänzenden Beweisanträge für den U-Ausschuss. Von keiner Stelle geliefert wurde weiterhin das wohl begehrteste Beweismittel: Jenes auf der spanischen Urlaubsinsel heimlich aufgenommene Video, das zum Ende der türkis-blauen Regierung geführt hat. Laut Parlament gab es aber weitere Nachlieferungen, darunter fünf Datenträger mit 400 Dateien, die nachträglich von der Oberstaatsanwaltschaft Wien eingebracht wurden.
Das Handelsgericht Wien lieferte einen Aktenordner, klassifiziert mit der Stufe 2, also "vertraulich". Dabei soll es sich hauptsächlich um aktualisierte Verfahren der WIrtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und der Staatsanwaltschaft Wien handeln.
Lieferungen sind auch zu Verlangen auf ergänzende Beweisanforderungen, welche am 16. Juli 2020 wirksam geworden sind, eingetroffen: Dabei handelt es sich um jeweils einen Datenträger aus dem Finanz- und aus dem Klimaschutzministerium.
Auf einen Blick
Das Ibiza-Video ist derzeit das prominenteste von allen Parteien ersehnte Beweismittel, das noch nicht geliefert wurde. Mitte August soll eine "geschwärzte" Version, also nur mit den für das strafrechtliche Verfahren relevanten Teilen, an den Ausschuss übermittelt werden. Sollte dies nicht geschehen, könnte ein ergänzender Beweisbeschluss gefasst werden. Sollte das Video innerhalb zweier Wochen nicht geliefert werden, kann der Verfassungsgerichtshof (VfGH) dazu angerufen werden.
(APA/Red.)