Militär

Eishockey ist kein Ballett

Symbolbild.
Symbolbild.(c) GEPA pictures (GEPA pictures/ Daniel Goetzhaber)
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Ein Eishockeyspieler bekommt keinen Aufschub vom Heeresdienst. Man könne seinen Fall nicht mit dem eines Tänzers vergleichen.

Wien. Vor dem Bundesverwaltungsgericht hatte es noch gut für den Eishockeycrack ausgesehen. Sein Anliegen sei mit dem im Jahr 2014 entschiedenen Fall eines Balletttänzers zu vergleichen, hatte die erste Instanz gemeint. Darum wollte sie dem Antrag des jungen Manns stattgeben. Doch daraus wird nun doch nichts.

Zwar verliere eine Eishockeyspieler beim Heer nicht alle seine Fähigkeiten, hatte die erste Instanz gemeint. Aber der bei einem Schweizer Klub tätige Österreicher könnte sein Niveau nicht halten, sich nicht technisch weiterentwickeln und seine Berufsausbildung nicht abschließen.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) befand nun aber, dass der Mann durch den Grundwehrdienst nicht mehr Nachteile hätte als andere Sportler. Und zwischen dem Balletttänzer und dem des Eishockeycracks gäbe es dann doch noch mehr Unterschiede.

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