Behandlungsalternative

Arzt darf nicht leichtfertig operieren

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Symbolbild.(c) APA/HELMUT FOHRINGER
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Auch Aufklärung über konservative Therapie nötig.

Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) nimmt in einer aktuellen Entscheidung Mediziner in die Pflicht, ihre Patienten umfassend zu informieren. Und sie insbesondere über Alternativen zu einer Operation aufzuklären.

In dem Fall hatte ein Patient nach einer OP Schadenersatz und die Rückerstattung der Kosten gefordert. Der Arzt und seine Versicherung verweigerten dies. Sie wandten ein, dass für den Patienten in Wahrheit keine Behandlungsalternativen bestanden hätten.

Die gerichtlichen Feststellungen ergaben ein anderes Bild. Demnach wäre in dem Fall primär eine konservative Behandlung mit weiterer Physiotherapie und Infiltrationen – dabei wird ein Mittel direkt an der schmerzenden Stelle injiziert – üblich gewesen. Und es habe die Möglichkeit bestanden, dass der Patient bereits ab der ersten Infiltration schmerzfrei sein hätte können. Umgekehrt lag das mit einer Infiltration bestehende Risiko einer Nervenschädigung unter dem allgemeinen Operationsrisiko.

Bereits das Oberlandesgericht Innsbruck hatte entschieden, dass man den Patienten über die konservative Therapievariante aufklären hätte müssen. Der OGH (7 Ob 51/20f) bestätigte dies: Damit werde die ärztliche Aufklärungspflicht nicht überspannt. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.08.2020)

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