Scheidung

Trinken vor der Ehe entschuldigt nicht

Drei Mal, manchmal auch fünf Mal pro Woche griff der Mann zum Alkohol.
Drei Mal, manchmal auch fünf Mal pro Woche griff der Mann zum Alkohol.(c) Feature: EPA/A. Rain
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Seine Frau könne ihm den starken Alkoholkonsum nicht vorwerfen. Denn sie habe schon vor der Hochzeit davon gewusst, argumentierte ein Mann. In einer Ehe müsse man sich aber bessern, sagt der OGH.

Wien. Es war eine bemerkenswerte Verteidigungsstrategie, die ein Tiroler in einem Scheidungsverfahren anwandte. Seine Frau dürfe ihm das Trinken nicht als schwere Eheverfehlung anlasten, meinte der Mann. Denn er sei trotz seiner Vorliebe für Hochprozentiges erfolgreich. Und überdies habe seine Frau doch schon vor der Hochzeit sehen können, dass er dem Alkohol alles andere denn abgeneigt ist. Also könne das doch jetzt kein Scheidungsgrund sein. Aber sind das Argumente, mit denen man vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) durchkommt?

Von der Frage, wer am Scheitern einer Ehe schuld ist, hängt es ab, wer wem wie viel Unterhalt zahlen muss. Und übermäßiger Alkoholkonsum kann grundsätzlich eine solche Eheverfehlung darstellen. Wenig trank der Mann tatsächlich nicht. Drei bis fünf Mal pro Woche griff er laut den gerichtlichen Feststellungen zur Flasche. Dabei trank er bis zu fünf, manchmal auch bis zu zehn Biere. Und auch Schnaps war in größeren Mengen dabei.

Aber sein Alkoholkonsum habe keinen wirtschaftlichen oder sozialen Auswirkungen gehabt, befand der Mann. Er habe „extrem fleißig gearbeitet und ein Eigenheim erwirtschaftet“, erklärte er. So „gravierend und ehestörend“ könne sein Trinken also nicht gewesen sein. Das Landesgericht Innsbruck müsse sich geirrt haben, wenn es ihm, dem Mann, die Schuld am Ende der Ehe geben wolle.

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