Koalition

Kogler für Rückzahlung der Strafen

Vizekanzler Werner Kogler.
Vizekanzler Werner Kogler.(c) APA/GEORG HOCHMUTH
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Wer eine Corona-Buße überwiesen habe, obwohl er das nicht hätte müssen, soll das Geld laut dem Vizekanzler zurückbekommen. Edtstadler (ÖVP) bleibt skeptisch.

Wien. Wie soll man mit Leuten umgehen, die bereits eine Corona-Strafe gezahlt haben? In diese Frage kommt innerhalb der Regierung neue Bewegung. Denn Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) befürwortet in diesen Fällen nun eine Rückerstattung des Geldes.

Laut einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) war die Verordnung der Regierung zu den Ausgangsbeschränkungen gesetzeswidrig. Wer eine Strafe nicht anfocht, sondern bezahlte, kann das Geld aber nur zurückbekommen, wenn es die Behörde von sich aus zurücküberweist. In dieser Frage wäre auch eine Weisung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) möglich, der dies aber bisher ablehnte.

Sein Ziel sei aber, jene, die die Strafe schon gezahlt haben, mit jenen gleichzustellen, deren laufendes Verfahren jetzt abgebrochen wurde, formulierte es Kogler. Die Lösung dafür sei juristisch aber nicht so einfach, sagte Kogler zur Austria Presseagentur.

Tatsächlich ermöglicht das Verwaltungsstrafgesetz in § 52a aber die Aufhebung von Strafbescheiden, wenn „das Gesetz zum Nachteil des Bestraften offenkundig verletzt worden ist“. Dass die Strafen gesetzlich nicht gedeckt waren, geht aus der VfGH-Entscheidung hervor.

Neuer Babyelefant ad portas

Die Frage, wie man mit den Bestraften umgeht, ist aber koalitionsintern sichtlich noch nicht geklärt. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) verwies etwa darauf, dass sich die große Mehrheit an die Ausgangsbeschränkungen gehalten habe. Da könnte es „ein Gefühl der Ungerechtigkeit erzeugen, wenn der Minderheit, die sich nicht an die Beschränkungen gehalten hat, die Strafen erlassen werden“, meinte sie gegenüber dem Nachrichtenmagazin „Profil“.

Edtstadler ließ auch durchblicken, dass die Koalition ein neues Covid-Gesetz im Parlament beschließen will. Schließlich sei die bisherige gesetzliche Grundlage laut dem VfGH nicht ausreichend gewesen, um breite Ausgangsbeschränkungen zu verhängen. Deshalb müsse man „handeln für den Fall, dass wir sie wieder brauchen“. Auch die bisherige Begrenzung der Corona-Sondergesetze bis zum 31. Dezember soll laut Edtstadler im Parlament fallen. „Denn es wäre illusorisch zu glauben, dass Corona dann vorbei ist.“

Kogler wiederum fand am Wochenende positive Worte für die Koalition mit der ÖVP. „Die Zusammenarbeit funktioniert gut“, erklärte er. Zur EU-Politik der ÖVP wählte Kogler aber dann auch kritischere Töne: „Die ÖVP war sicher schon europäischer.“ (aich/APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.08.2020)

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