Soziales

Pensionssplitting bisher kaum angenommen

APA/dpa/Sebastian Gollnow
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Nur 639 Personen haben im Vorjahr Pensionsansprüche an ihren Partner weitergegeben.

Die Einführung eines verpflichtenden Pensionssplittings ist Teil des Regierungsprogramms: Wenn ein Elternteil während der Kindererziehung gar nicht oder nur Teilzeit arbeitet, sollen künftig die Pensionsansprüche der Eltern geteilt werden, so die Idee. Die genauere Ausgestaltung dieser sowohl von der ÖVP als auch von den Grünen präferierten Maßnahme muss noch verhandelt werden. Derzeit gibt es die Möglichkeit eines freiwilligen Pensionssplittings – und das wird kaum in Anspruch genommen, wie eine aktuelle Anfragebeantwortung von Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) zeigt.

So haben im Vorjahr gerade einmal 639 Personen die Aufteilung der Pensionsansprüche beantragt. Im Jahr 2018 waren es noch weniger, nämlich 446.

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