Eine Änderung der Provisionsregelung kann einzelne Mieter entlasten – und Probleme bringen. Für „leistbares Wohnen“ braucht es mehr Wohnungen.
Wer kennt diese Situation nicht: Der Makler sperrt auf und führt zehn Minuten durch die Wohnung. Da diese passt, kommt es zum Abschluss. Und dafür wird dann ein vierstelliger Betrag an Provision fällig.
Es ist daher sicherlich ein populäres Vorhaben der Regierung, bei der Maklerprovision auf das Bestellerprinzip umzustellen. Demnach müsste künftig also derjenige die Provision zahlen, der den Makler beauftragt. Und das ist in der Regel der Vermieter. Für die Mieter ergäbe sich dadurch eine wichtige Entlastung bei den stark gestiegenen Wohnungsmieten, so die Befürworter der Umstellung.