Kärnten

Uwe Scheuch zum vierten Mal schuldig gesprochen

Uwe Scheuch vor Gericht
Uwe Scheuch vor GerichtAPA/GERD EGGENBERGER
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In der Causa „Ideenschmiede“ um Zahlungen einer Werbeagentur gab es insgesamt zwei Schuldsprüche, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der ehemalige Kärntner Parteichef der Freiheitlichen und Landeshauptmannstellvertreter Uwe Scheuch ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt zum vierten Mal schuldig gesprochen worden. Richter Dietmar Wassertheurer sah den Vorwurf der Bestechlichkeit und der Vorteilsannahme als erwiesen an und verhängte sechs Monate bedingt als Zusatzstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ebenfalls verurteilt wurde ein ehemaliger Mitarbeiter Scheuchs, auf eine Zusatzstrafe verzichtete Wassertheurer. Der Chef der Werbeagentur Ideenschmiede, von der jahrelang Geld für Scheuch bzw. dessen Partei geflossen war, erhielt schon am Dienstag eine Diversion. Über die Agentur flossen Zahlungen in der Höhe von rund 50.000 Euro, für Staatsanwalt Bernhard Weratschnig ist das Vorteilsannahme. Das Regierungsbüro Scheuchs wie auch sein 43-jähriger Mitarbeiter standen demnach in ständiger Geschäftsbeziehung mit der Werbeagentur, die von 2006 bis 2014 Landesaufträge mit einem Volumen von fast 1,5 Millionen Euro erhielt. Scheinrechnungen des Mitarbeiters an die Werbeagentur sollten dem Zahler steuerliche Vorteile bringen.

Kickback-Zahlung für E-Bikes

Scheuch soll zudem 2009 mit einer anderen Werbeagentur ein "Projekt Nationalpark" besprochen haben. Bei der Anschaffung von 72 E-Bikes für den Nationalpark Hohe Tauern sei vereinbart worden, dass pro Bike 100 Euro Kickback an Scheuch fließen sollten. Das geht aus einem internen Aktenvermerk hervor, den der Prokurist der Agentur verfasst hatte. Bei seiner Einvernahme am Mittwoch versuchte er darzulegen, dass der Begriff Kickback einen Geldrückfluss an die Agentur bedeute, um Werbematerial zu finanzieren. Diese Version befand Richter Wassertheurer für wenig glaubhaft und verurteilte Scheuch auch wegen Bestechlichkeit. Dass das Projekt nicht realisiert worden war, machte für die Strafbarkeit keinen Unterschied.

Scheuch meldete sich nach den Plädoyers von Ankläger und Verteidigern im Gerichtssaal selbst zu Wort. Er sei 2012 aus der Politik ausgeschieden, wegen seiner Verurteilung dürfe er an keinem öffentlichen Auftrag teilnehmen. Unlängst habe er eine Gewerbeberechtigung beantragt, diese sei ihm wegen seiner Vorstrafe verwehrt worden. Zudem stehe er seit Jahren immer wieder in den Schlagzeilen: "Ich habe sicher mit der Berichterstattung von gestern und heute 80 Prozent meiner möglichen Partner und Kunden verloren." Mit dem Wissen von heute sei ihm klar, dass er damals anders agieren hätte sollen, so Scheuch.

Wassertheurer meinte in seiner Urteilsbegründung, die Nebenwirkungen der bisherigen Verurteilungen von Scheuch seien beim Strafausmaß berücksichtigt worden. Bei einer Maximalstrafe von fünf Jahren Haft seien sechs Monate bedingt daher ausreichend. Angesichts der Tatsache, dass Scheuch bisher Geldstrafen in der Höhe von fast 100.000 Euro bezahlt habe, sei auch von einer weiteren Geldstrafe abgesehen worden. Geständnis habe es allerdings keines gegeben.

Der ehemalige Mitarbeiter Scheuchs erbat drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwalt Bernhard Weratschnig gab ebenso keine Erklärung ab wie Scheuch selbst.

(APA)

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