Bilanzskandal

Anwalt: "Land hätte Commerzialbank prüfen müssen"

Im Fall der Commerzialbank Mattersburg habe das Land Burgenland laut Anwalt eine Verpflichtung gehabt, die Bank zu prüfen.

Im Fall der Commerzialbank sei die Konstellation „so, wie wenn der Hund auf die Wurst aufpasst“, sagte Anwalt Ernst Brandl am Mittwoch im Ö1-Mittagsjournal. Ihm zufolge hätte das Land die Bank prüfen müssen. Brandl begründete diese Ansicht mit der Rolle des Landes als Genossenschaftsrevisor jener Genossenschaft, die wiederum die beherrschende Stellung in der Bank innehabe.

Die Auffassung von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ), dass das Land Burgenland nur die Genossenschaft zu prüfen habe und kein Recht habe, in die Bankgeschäfte Einblick zu nehmen, sei „schlichtweg falsch" und widerspreche den Bestimmungen im Genossenschaftsrevisionsgesetz. Ein Genossenschaftsrevisor habe die Gebarung und die Wirtschaftlichkeit zu prüfen - „und zwar nicht nur die Genossenschaft selbst, sonder auch all jene Unternehmen, die von der Genossenschaft beherrscht werden."

Das Land Burgenland sei für die Prüfung des Haupteigentümers der Genossenschaft zuständig: „Und damit habe ich in dieser Konstellation einen Genossenschaftsrevisor, eine Verpflichtung, diese Genossenschaft zu überprüfen und auch eine direkte Verpflichtung, die Gebarung und Wirtschaftlichkeit all jener Unternehmen zu überprüfen, an denen die Genossenschaft einen beherrschenden Einfluss hat."

Es gebe mit der TPA einen Bankprüfer, der die Bilanz der Bank prüfe. Dazu komme ein vom Land beauftragte Genossenschaftsrevisor - zufälligerweise auch die TPA. „Hier verschmelzen die Funktion des zu Kontrollierenden mit der Funktion des Kontrollors."

Jeder andere, unabhängige genossenschaftliche Revisor hätte nach Ansicht des Juristen bei einem durchschnittlichen betriebswirtschaftlichen Know-how erkennen müssen, dass die Ertragssituation der Bank nicht mit den gewährten Zinsen zusammenpasst. „Spätestens da hätte man nachfragen müssen", so Brandl.

Haftungsbeschränkungen seien dann nicht gegeben, „wenn eine solch gravierende Verletzung der Revisions- und Kontrollpflichten vorliegt, dass es fast schon in den Bereich des bedingten Vorsatzes geht".

Der Anwalt forderte das Land auf, „die Revisionsberichte der TPA zu veröffentlichen". Die TPA hätte jedenfalls an das an das Amt der Burgenländischen Landesregierung berichten müssen. 

(APA)

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