Privatsphäre

Herzogin Meghan errang Teilsieg bei Klage gegen Boulevardblatt

(c) REUTERS (Hannah Mckay)
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Die Namen der fünf Freundinnen, die einem US-Magazin ein interview gegeben hatten, dürfen vorerst geheim bleiben.

Teilsieg vor Gericht: Herzogin Meghan (39) muss vorerst nicht die Namen von fünf Freundinnen preisgeben, die einem US-Magazin ein Interview gegeben hatten. Möglicherweise sei die Veröffentlichung der Namen aber zu einem späteren Zeitpunkt nötig, sagte ein Richter am Mittwoch in einem laufenden Verfahren in London.

Die Frauen hatten die Ex-Schauspielerin im vergangenen Jahr im "People Magazine" als fürsorglich und bodenständig beschrieben - im Gegensatz zu Berichten in einigen Boulevardblättern. Die "Mail on Sunday" hatte damit gedroht, die Namen der Frauen zu veröffentlichen, die zum engsten Kreis der Herzogin gehören sollen. Sie könnten als Zeugen aussagen, argumentierte die Zeitung.

Freundinnen hätten Recht auf Privatsphäre

Doch Meghan fürchtete um das "emotionale und psychische Wohlergehen" ihrer Freundinnen. "Jede dieser Frauen ist eine Privatperson, junge Mutter und jede hat das Grundrecht auf Privatsphäre", erklärte die ehemalige Schauspielerin.

Bei der Klage gegen die "Mail on Sunday" geht es eigentlich um einen handgeschriebenen Brief Meghans an ihren Vater, Thomas Markle. Das Blatt hatte das Schreiben in Auszügen veröffentlicht. Die 39-Jährige fühlt sich dadurch in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.

Meghans Vater (76) hatte den Brief nach eigenen Angaben selbst an die Boulevardzeitung weitergegeben, weil er sich durch das Interview im "People Magazine" in ein schlechtes Licht gerückt fühlte. Die Anwälte der "Mail" argumentieren, Meghan habe das Interview offenbar abgesegnet und damit selbst die Öffentlichkeit in der Sache gesucht. Die Herzogin, die seit ihrer Hochzeit mit Prinz Harry (35) vor über zwei Jahren mit ihrem Vater im Clinch liegt, bestreitet das. Sie will von der Initiative ihrer Freundinnen nichts gewusst haben.

(APA/dpa)

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