Masken

Gesetz: Politik muss Lehrer schützen

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Themenbild.APA/HARALD SCHNEIDER
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Wenn Pädagogen wegen fehlender Schutzmaßnahmen angesteckt werden, drohen Amtshaftung und sogar strafrechtliche Folgen.

Während die Lehrergewerkschaft eine generelle Maskenpflicht für Lehrer und Schüler forderte, schloss Bildungsminister Heinz Faßmann eine Maskenpflicht im Klassenzimmer aus. Aber kann das der Minister festlegen? Dahinter steht nicht nur wie vielerorts gedacht eine politische, sondern auch eine rechtliche Frage. Laut einem Gesetz hat der Staat die Pflicht, seine Beamten vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren.

Aber was kann den Verantwortlichen drohen, wenn ein Lehrer wegen mangelnden Schutzes durch Schüler angesteckt wird? „Der Dienstgeber hat für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Bediensteten in Bezug auf alle Aspekte zu sorgen, die ihre dienstliche Tätigkeit betreffen“, heißt es in Paragraf drei des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes. Dieses gilt für AHS- und BHS-Lehrer unmittelbar, aber auch die Regeln für Pflichtschullehrer verweisen auf diese Bestimmung.

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