Diesel-Affäre

Vier weitere Audi-Vorstandsmitglieder angeklagt

Die Münchner Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, zu unterschiedlichen Zeitpunkten von den Software-Manipulationen gewusst und den Verkauf nicht verhindert zu haben.

In der Dieselaffäre hat die Staatsanwaltschaft München II gegen drei frühere Mitglieder des Vorstands der Audi AG und einen Hauptabteilungsleiter im Ruhestand Anklage erhoben. Die Behörde wirft ihnen nach Angaben vom Donnerstag Betrug, mittelbare Falschbeurkundung sowie strafbare Werbung vor.

Von der am Mittwoch erhobenen Anklage seien insgesamt 434.420 Fahrzeuge der Marken Audi, VW und Porsche betroffen, die vor allem auf dem US-amerikanischen und europäischen Markt verkauft wurden. Das Landgericht München II muss nun entscheiden, ob es die Anklagen zulässt und es einen Prozess gibt.

Dem früheren Hauptabteilungsleiter lege die Staatsanwaltschaft zur Last, für die betroffenen Fahrzeuge die Entwicklung von Motoren veranlasst zu haben, deren Steuerung mit einer unzulässigen Softwarefunktion ausgestattet war. So funktionierte die Abgasminderung auf dem Rollenprüfstand anders - und besser - als im realen Fahrbetrieb. Die Funktion ist als Abschalteinrichtung bekannt.

Den ehemaligen Vorständen wirft die Staatsanwaltschaft laut Mitteilung vor, ab jeweils unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen Oktober 2013 und September 2015 von den Manipulationen gewusst zu haben und trotzdem den Verkauf veranlasst beziehungsweise nicht verhindert zu haben. Einem der Betroffenen wird darüber hinaus vorgeworfen, die Audi AG im Vorfeld seiner Berufung vom oberen Management in den Vorstand im Jahr 2016 über seine Beteiligung an den Manipulationen getäuscht zu haben. So habe er „in betrügerischer Weise" Vorstandsvergütungen erhalten.

Prozess mit knapp 200 Verhandlungstagen

Es ist ein weiterer Schritt in den Ermittlungen: In der Affäre wird dem früheren Audi-Vorstandschef Rupert Stadler und drei Mitangeklagten ab 30. September der Prozess gemacht. Auch in diesen Fällen lauten die Vorwürfe Betrug, mittelbare Falschbeurkundung und strafbare Werbung. Stadler habe spätestens Ende September 2015 von den Abgas-Manipulationen bei Audi-Dieselmotoren gewusst, aber den Verkauf der Autos trotzdem nicht verhindert, heißt es. Für den Prozess hat das Gericht fast 200 Verhandlungstage bis Ende Dezember 2022 eingeplant.

Das Landgericht erwartet einen großen Andrang und hat wegen „erheblichen öffentlichen Interesses" eine 18-seitige Sicherungsverfügung erlassen. Sie regelt unter anderem, wie die angesichts der Corona-Schutzmaßnahmen knappen Sitzplätze für die Öffentlichkeit vergeben werden.

(APA)

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