Abzocke

Reisebüro muss vor Händler warnen

Reisegruppen werden an schöne Orte gebracht, auch zur Freude der dort oft schon wartenden Händler.
Reisegruppen werden an schöne Orte gebracht, auch zur Freude der dort oft schon wartenden Händler.(c) APA/AFP/LOUISA GOULIAMAKI
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Werden Reisegäste zu Kaufleuten geführt, so hat der Veranstalter über unseriöse Praktiken der Händler zu informieren. Ansonsten darf man als Urlauber das Geld zurückfordern.

Wien. Im Urlaub sitzt die Brieftasche locker und so mancher lässt sich Dinge einreden, die man besser um diesen Preis nicht gekauft hätte. In einer aktuellen Entscheidung nimmt der Oberste Gerichtshof (OGH) aber nun Veranstalter von Pauschalreisen in die Pflicht. Sie müssen bis zu einem gewissen Grad verhindern, dass ihre Kunden in das offene Messer laufen.

In dem Fall hatte ein Mann eine „5-Sterne-Bildungsreise-Zypern“ gebucht. In der Pauschalreise inkludiert war auch der Besuch eines „faszinierenden Jahrhunderte alten Kunsthandwerks sowie einer Schmuckmanufaktur“. Dort kaufte der Mann dann auch Schmuck, für den er 50.000 Euro Anzahlung leistete. Für Teppiche zahlte der Mann 12.000 Euro an.

Mit dieser Entscheidung war der Bildungsreisende aber schon rasch nicht mehr glücklich. Er sei durch unseriöse Praktiken zum Kauf verleitet worden, klagte der Mann. Der Reiseveranstalter hätte ihn vor der manipulativen Verkaufsstrategie warnen müssen. Ja, der Reiseleiter habe den Kauf der Waren sogar noch als günstige Gelegenheit angepriesen, weil die Waren staatlich subventioniert seien. Deswegen solle der Reiseveranstalter ihm nun die geleisteten Anzahlungen ersetzen, forderte der Mann.

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