Wirtschaftshilfen

Fixkostenzuschuss soll bis zu 100 Prozent abdecken

PK 'AKTUELLE HILFEN FUeR DIE WIRTSCHAFT': BLUeMEL
PK 'AKTUELLE HILFEN FUeR DIE WIRTSCHAFT': BLUeMELAPA/ROLAND SCHLAGER
  • Drucken

Der Fixkostenzuschuss geht in die zweite Runde. Von den Steuerstundungen in Höhe von 6,4 Mrd. Euro müssen die Unternehmen fünf Mrd. Euro nicht zurückzahlen.

Österreichische Unternehmen, die durch die Maßnahmen in der Coronakrise Umsatzeinbrüche über 40 Prozent erlitten, konnten ab Mai einen Fixkostenzuschuss beantragen. Nun geht die Förderung in „Phase zwei“, die ein Umsatzminus von mehr als 30 Prozent decken soll, wie Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Montag in einer Pressekonferenz mitteilte.

„Die Unternehmen können betriebliche Verluste aus dem Coronajahr in Höhe von bis zu fünf Millionen Euro mit den Gewinnen im Jahr 2019 und teils sogar 2018 gegenrechnen. Dadurch sinkt die Steuerlast aus den Vorjahren“, sagte Blümel zur neuen Verordnung. Insgesamt seien in der ersten Phase Zuschüsse in der Höhe von 100 Millionen Euro beantragt und bisher zur Hälfte ausbezahlt worden. Die überwiegende Mehrheit der Anträge stammte von kleinen Unternehmen mit durchschnittlich 10.000 Euro Fixkosten.

Ministerium brauchte „neue Instrumente“ 

Warum die Auszahlung nicht schneller ginge, begründet das Finanzministerium mit den „vielen Rechenaufgaben“, die mit neuen Instrumenten zu lösen gewesen seien. Jetzt soll es angeblich schneller gehen. Normalerweise könnten die gegengerechneten Verluste laut Blümel „erst in der Veranlagung des Jahres 2020, also etwa Mitte 2021, berücksichtigt werden“. Das sei für viele Unternehmen zu spät, weshalb sie mit der neuen Verordnung „die Steuerlast für Gewinne aus 2019 sofort reduzieren können". Sobald die Verordnung von der EU-Kommission abgesegnet wurde und in Kraft getreten ist, kann der Antrag mittels Formular über Finanzonline gestellt werden.

„In den Unternehmen verbleiben etwa fünf Milliarden Euro mehr an Liquidität, wenn die Maßnahmen angerechnet werden“, sagte Blümel. So müssten die Unternehmen heuer gestundete Steuern nicht vollständig zurückzahlen. Insgesamt seien bisher 6,4 Milliarden Euro an Steuern gestundet worden.

Um die heimischen Betriebe „winterfest“ zu machen, werde die Antragsfrist verdoppelt und die Voraussetzungen herabgesetzt. „Damit können Unternehmen mit weniger Aufwand bis zu 100 Prozent der Fixkosten erstattet bekommen“, erklärt der Finanzminister. Das betreffe vor allem die Nachtgastronomie, Veranstalter oder Reisebüros. Bisher wurden bis zu drei Viertel der Fixkosten erstattet.

Ab 1. September können Unternehmen eine Investitionsprämie beantragen. „Die Basisprämie beträgt sieben Prozent, besonders begünstigt sind Investitionen in Digitalisierung, Ökologisierung sowie Gesundheit und Life Science mit einer Prämie von 14 Prozent“, heißt es. Klimaschädliche Investitionen, Finanzanlagen und Übernahmen etwa seien ausgeschlossen.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.