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Maskenpause: Regierung uneinig über Zuständigkeit

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Finanzminister Blümel verweist auf Gesundheitsminister Anschober - und dieser auf Arbeitsministerin Aschbacher. Die Arbeitgeberseite lehnt den Vorschlag von Gewerkschaft und SPÖ allerdings ab.

Meinung

In der Frage der Zuständigkeit beim Thema Maskenpause für Arbeitnehmer gibt es in der Bundesregierung Auffassungsunterschiede. Während Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Montag klar das Gesundheitsministerium zuständig sah, hieß es dort, dass die Sozialpartner sowie das Arbeitsministerium mit der Sache zu befassen seien.>> Morgenglosse: Die Maskenpause im Sommerloch [premium]

Muss eine Verschnaufpause gesetzlich verankert werden? Das fragt sich Gerhard Hofer in der Morgenglosse.

Blümel, der am Rande einer Pressekonferenz von Journalisten zu diesem Thema befragt wurde, hatte zuvor den Ball an Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) weitergespielt. "Die Frage ist im Gesundheitsministerium angesiedelt", meinte er. Eine eigene Einschätzung wollte er zu einer von Gewerkschaft und SPÖ geforderten verpflichtenden Maskenpause (von 15 Minuten nach zwei Stunden Arbeit, Anm.) nicht abgeben.

Im Sozialministerium wiederum wollte man diesen Ball nicht aufnehmen. Die Frage der Pause für Arbeitnehmer im Handel und Tourismus sei eine Frage einer Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sagte eine Sprecherin. Damit seien die Sozialpartner plus das Arbeitsministerium, geführt von ÖVP-Ministerin Christine Aschbacher, zuständig.

Handelsverband: „Administrativer Super-GAU“ 

Gesetzliche oder kollektivvertragliche Regelungen über bezahlte Maskenpausen seien jedenfalls aus Sicht des Handels ein "administrativer Super-GAU für die krisengebeutelten Händler", teilte der Handelsverband am Montag mit. Österreich sei "mit dem bestehenden Regelwerk bereits Komplexitätskaiser innerhalb der Europäischen Union", betonte die Arbeitgeberseite. Sie lehne weitere Vorgaben ab.

Betriebsvereinbarungen, in denen auch das Tragen von Masken geregelt seien, würden im Sinne der Mitarbeiter ohnehin bereits je nach individuellem Erfordernis gelebt. Der Handelsverband verwies auch auf zahlreiche mitarbeiterfreundliche Sicherheitsvorkehrungen, welche die Belastung durch Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS) abmilderten - so etwa Plexiglas-Schutzwände im Kassenbereich, wodurch die Beschäftigten in diesem Bereich gar keine Masken bräuchten. Ebenfalls zum Einsatz kämen Plexiglas-Visiere oder Kinnschutz. Die individuelle Belastung im Handel sei je nach Warengruppe und Tätigkeit zudem ohnehin sehr unterschiedlich ausgeprägt.

Die Gewerkschaft GPA hatte vor zwei Wochen die Forderung nach einer Maskenpause für Arbeitnehmer im Handel aufgestellt. Die SPÖ erklärte dann am vergangenen Sonntag ihre Unterstützung für dieses Anliegen und kündigte eine entsprechende Initiative im Parlament an. Konkret soll demnach den Beschäftigten nach einer Tragedauer von zwei Stunden eines MNS eine verpflichtende und bezahlte Pause von 15 Minuten zur Verfügung stehen. Am Montag untermauerte die SPÖ ihre Forderung in einer Aussendung und präzisierte, die Maskenpause solle überall gelten, "wo Kundenkontakt besteht und Masken getragen werden müssen".

Neben dem Handelsverband hatte zuvor auch schon die Wirtschaftskammer (WKÖ) abgewinkt. Verärgert reagierte die Gewerkschaft: "Nachdem die WKÖ aktuell eine ablehnende Haltung zu einer verpflichtenden Maskenpause nach zwei Stunden Arbeit signalisiert hat, ist nun umso mehr die Politik gefragt, eine entsprechende gesetzliche Regelung in die Wege zu leiten", erneuerte die Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), Barbara Teiber, am Montag ihre Forderung. Es sei enttäuschend, dass bei einer Regelung, die den Angestellten konkrete Erleichterung bringen würde, mit vorgeschobenen Argumenten wie Personalplanung argumentiert werde.

(APA)

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