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Grasser ist Willkür widerfahren: VfGH hebt Steuerurteil auf

Vom Streit um die Abgabenschuld zu unterscheiden ist der Buwog-Prozess, in dem sich Grasser derzeit strafrechtlich zu verantworten hat.
Vom Streit um die Abgabenschuld zu unterscheiden ist der Buwog-Prozess, in dem sich Grasser derzeit strafrechtlich zu verantworten hat.APA/ROLAND SCHLAGER
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Das Bundesfinanzgericht hatte den Ex-Minister in der mündlichen Begründung nur mit Stichworten verurteilt. Die Höchstrichter schreiten ein.

Vor dem Gesetz sind alle Staatsbürger gleich, selbstverständlich auch Karl-Heinz Grasser. Und so hält der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einer der „Presse“ vorliegenden Entscheidung nun fest, dass der frühere Finanzminister in seinem Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger verletzt wurde. Ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts, laut dem Grasser eine Steuerschuld in Millionenhöhe zurückzahlen sollte, wurde wegen vorliegender Willkür gekippt. Aber was sind die Gründe dafür und was bedeutet die Entscheidung nun?

Es geht um die Zeit Grassers als Direktor der Meinl Power Management (MPM). Nach Ansicht des Fiskus war die MPM in Österreich körperschaftsteuerpflichtig, nur wurde diese Abgabe nicht entrichtet. Für die Zeit von 2007 bis 2009 hafte Grasser als Direktor daher für die fehlenden Abgaben in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro, meinte das Finanzamt. Und es verlangte im Jahr 2017 ebendiese Summe.

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