Urteil

Grüner durfte sich nicht als Strache verkleiden

Der echte Michel Reimon beim Bundeskongress der Grünen vor etwa einem Jahr.
Der echte Michel Reimon beim Bundeskongress der Grünen vor etwa einem Jahr.(c) imago images / CHROMORANGE (CHROMORANGE / Franz Perc via www.imago-images.de)
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Der Abgeordnete Michel Reimon nahm auf Twitter zwischenzeitlich die Identität des früheren Vizekanzlers an. Auf satirische Weise, wie der Grüne betonte. Der OGH gibt aber Straches Klage statt.

Ernsthafte politische Debatten stehen im Online-Netzwerk Twitter ebenso auf der Tagesordnung wie satirische Beiträge. Doch wenn Leute über die Identität eines Twitterers in die Irre geführt werden könnten, ist Schluss mit lustig. Das macht der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem aktuellen Urteil klar, in dem es um die Politiker Michel Reimon, Heinz-Christian Strache und Sigrid Maurer sowie um den sogenannten Bierwirt geht. Aber der Reihe nach.

Es war der 9. Oktober 2018, jener Tag, an dem die heute als Grünen-Klubobfrau tätige Sigrid Maurer wegen übler Nachredeverurteilt wurde (nicht rechtskräftig). Hintergrund war, dass Maurer obszöne Nachrichten veröffentlicht und einen Bierwirt als Urheber genannt hatte. Dieser aber bestritt, hinter den Nachrichten zu stecken, schließlich könne sein Facebook-Account von jedem Gast in seinem Lokal genutzt werden. Aus Anlass des Urteils gegen Maurer wurde auf Twitter angeregt über das Thema Identitätsdiebstahl debattiert.

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