Handelsgericht verurteilt "Krone"-Kolumnist Jeannee

Michael Jeannee bezeichnete "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk unter anderem als "verderbte Figur“. Die "Krone" muss einen Widerruf veröffentlichen.

Das Handelsgericht Wien hat die "Kronen Zeitung" und ihren Kolumnisten Michael Jeannee verurteilt. Jeannee hatte "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk in seiner Kolumne unter anderem als "verderbte Figur" bezeichnet. Die "Krone" muss einen Widerruf veröffentlichen und die Prozesskosten zahlen, berichtete der "Falter" am Mittwoch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Jeannee verglich Klenk im vergangenen September in seiner "Krone"-Kolumne mit Liste-Jetzt-Gründer Peter Pilz und schrieb unter anderem, dass der Politiker "ein Selbstverliebter", "ein gefährlicher Diffamierer", "ein Meister zwielichtiger Tricks", "ein Schmutzkübel- und Anpatzerchef" und "eine verderbte Figur" sei. Über Klenk schrieb Jeannee: "Sie sind der Pilz unter den Journalisten. Ein Getriebener, ein Selbstverliebter, ein Diffamierer, ein Möchtegern-Star usw." Der "Falter" hatte zuvor über die Wahlkampfkosten der ÖVP berichtet.

"Offensichtliches Ziel war es, den Kläger herabzusetzen und zu beleidigen, da der Erstbeklagte durchaus in der Lage ist, seinen gewaltigen Wortschatz auch in gepflegterer Form einzusetzen. Eine 'Pressefehde' zwischen dem Kläger und dem Erstbeklagten vor Erscheinen der inkriminierten Veröffentlichung konnte im Beweisverfahren nicht festgestellt werden", heißt es im Urteil des Handelsgerichts, das der APA vorliegt.

Klenk klagte Jeannee sowohl straf- als auch handelsrechtlich. Das Straflandesgericht verurteilte Jeannee bereits im März nicht rechtskräftig, allerdings nur in einem Punkt, wegen der Schmähung "verderbte Figur". Der "Falter" erhob Berufung.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.