Wirtschaftsrecht

Wenn ein Mieter ständig zu spät zahlt

(c) MGO (Marin Goleminov)
  • Drucken

Verwirkt ein Vermieter sein Kündigungsrecht, wenn er verspätete Zahlungen über Jahre immer wieder toleriert? Das hatte der Oberste Gerichtshof zu entscheiden.

Wien. Wie riskant ist es für einen Wohnungsmieter, den Mietzins erst mit Verspätung zu zahlen? Droht ihm dann der Rauswurf aus der Wohnung? Oder anders gefragt: Inwieweit müssen Vermieter Zahlungsrückstände dulden? Gerade in Coronazeiten fragen sich das viele – Mieter wie Vermieter. Eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) lässt Vermieter aufatmen: Selbst wenn verspätete Zahlungen in der Vergangenheit hingenommen wurden, bedeute das nicht zwangsläufig, dass der Vermieter sie auch künftig akzeptieren muss, entschied das Höchstgericht (3 Ob 16/20d).

Eine gemeinnützige GmbH hatte einen Mietvertrag gerichtlich aufgekündigt, weil der Mieter im qualifizierten Zahlungsverzug war. Laut Mietrechtsgesetz (MRG) darf der Vermieter den Vertrag kündigen, wenn der Mieter „trotz einer nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgten Mahnung mit der Bezahlung des Mietzinses über die übliche oder ihm bisher zugestandene Frist hinaus, mindestens aber acht Tage im Rückstand ist“. Ist der Mieter länger als einen Monat mit der Mietzinszahlung im Rückstand, ermöglicht das eine sofortige Auflösung bzw. Räumungsklage.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Wohnrecht

Pflanzen gießen war zu wenig

Ein Mann darf den Mietvertrag der Mutter nicht übernehmen.
Konsumentenschutz

Von wem man mietet, ist nicht egal

Eine aktuelle OGH-Entscheidung bestätigt es: Längst nicht jeder Wohnungsvermieter gilt als Unternehmer. Für Mieter kann das ein Nachteil sein.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.