Gesetzesnovelle

Deutsche Ermittler setzten erstmals künstliche Kinderpornografie ein

Eine Gesetzesnovelle im Frühjahr hatte in Deutschland den Einsatz der künstlich erschaffenen Fotos und Videos bei den Ermittlungen ermöglicht

Ermittler im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen haben erstmals künstlich erzeugte Kinderpornografie eingesetzt. Das hat ein Sprecher des Landeskriminalamts auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigt. Nachdem der Gesetzgeber die Voraussetzungen für den Einsatz geschaffen habe, werde dieses Instrument auch eingesetzt.

Aus ermittlungstaktischen Gründen könne man aber nicht sagen, um welche Verfahren es sich handle, da diese noch nicht abgeschlossen seien. Nach Informationen des "Kölner Stadt-Anzeigers" wurde das computergenerierte Material bei den Ermittlungen zum Kindesmissbrauchs-Komplex Bergisch Gladbach eingesetzt. Die Zeitung beruft sich dabei auf Justizkreise. Auf diese Weise versuchten die Ermittler, das Vertrauen der Täter in Chatgruppen zu gewinnen und Zugang zu den kriminellen Ringen zu erhalten.

Erst eine Gesetzesnovelle im Frühjahr hatte in Deutschland den Einsatz der künstlich erschaffenen Fotos und Videos bei den Ermittlungen ermöglicht. Echte kinderpornografische Bilder und Videos dürfen Polizisten nach wie vor nicht verschicken.

In Nordrhein-Westfalen hatten jüngst mehrere große Fälle von sexueller Gewalt an Kindern für Entsetzen gesorgt. Im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach fanden sich ausgehend von Ermittlungen gegen einen Mann aus der Stadt bei Köln immer weitere Spuren zu Verdächtigen an unterschiedlichen Orten. Sie sollen teils ihre eigenen Kinder missbraucht und Bilder der Taten getauscht haben.

(APA/dpa)

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