Immobilien

Deutsche Wohnen: Mieten steigen

(c) REUTERS (FABRIZIO BENSCH)
  • Drucken

Das Ergebnis war wegen höherer Zinsaufwendungen rückläufig.

Berlin. Der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen profitiert von steigenden Mieten. Doch drücken höhere Zinsaufwendungen auf das operative Ergebnis. Die Aktie gab daraufhin leicht nach. Im laufenden Jahr erwartet das Unternehmen einen operativen Gewinn (Funds from Operations 1, kurz FFO1) etwa auf dem Niveau des Vorjahres von 538 Mio. Euro. Im ersten Halbjahr ging er um 1,8 Prozent auf 282,9 Mio. Euro zurück.

Die Coronapandemie trifft Wohnungskonzerne im Vergleich zu anderen Branchen kaum, auch wenn viele von ihnen während der Krise auf Kündigungen infolge von Zahlungsschwierigkeiten sowie auf Mieterhöhungen verzichten. Bei der Deutsche Wohnen stiegen die Mieten im Schnitt um 2,7 Prozent auf 6,93 Euro je Quadratmeter. In Berlin legten sie aufgrund des Mietendeckels mit 1,6 Prozent auf 6,91 Euro weniger stark zu. Das Periodenergebnis sank aufgrund eines deutlich geringeren Bewertungsergebnisses von 603,1 Mio. auf 216,7 Mio. Euro.

„Schattenmieten“ in Berlin

Die Deutsche Wohnen ist erst vor Kurzem in den DAX aufgestiegen. Doch weht den großen deutschen Wohnungsvermietern wegen anziehender Mieten ein immer stärkerer Wind entgegen. Erst jüngst hat der deutsche Bundestag die Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängert und verschärft. Künftig können Mieter zu viel gezahlte Miete für bis zu zweieinhalb Jahre rückwirkend zurückfordern.

In Berlin trat vor Kurzem ein Gesetz für einen Mietendeckel in Kraft. Damit werden die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen, die vor 2014 gebaut wurden, in den kommenden fünf Jahren eingefroren.

Die Deutsche Wohnen rechnet 2020 nach früheren Aussagen mit Mietausfällen von neun Mio. Euro durch das Gesetz, im nächsten Jahr sind es 30 Mio. Euro. In den Verträgen neuer Mieter steht eine sogenannte Schattenmiete: Vereinbart ist die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch erzielbare Miete, verlangt wird aber nur die Summe, die der Mietendeckel erlaubt, wie Vorstandsmitglied Lars Urbansky jüngst erläuterte. Hebt das Verfassungsgericht in Karlsruhe den Mietendeckel auf, müssen Mieter nachzahlen. (DPA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.08.2020)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.