Verfassungsministerin Edtstadler hielte Strafen auch bei künftigen Coronaregeln für sinnvoll. Sie sei „nicht glücklich“, dass die alten Verordnungen gesetzwidrig gewesen seien. Gesundheitsminister Anschober habe damals aber ihr Angebot für rechtliche Hilfe nicht in Anspruch genommen.
Die Presse: Wie geht es Ihnen als Verfassungsministerin damit, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) zwei Corona-Verordnungen der Regierung als gesetzwidrig erkannt hat? Die Ausgangsbeschränkungen und die Ungleichbehandlung der Geschäfte bei der Wiedereröffnung.
Karoline Edtstadler: Ich nehme das sehr ernst. Es geht mir auch darum, die Lehren daraus zu ziehen. Wir schauen uns jetzt an, was man an den gesetzlichen Grundlagen ändern muss, damit eine derartige Situation nicht mehr eintritt. Es war aber nicht meine Verordnung, sondern die des Gesundheitsministers.
Aber hatten Sie im März und April nie Zweifel, dass diese Verordnungen gegen das Gesetz verstoßen könnten?
Es war eine Ausgangssituation, die wir vorher noch nie erlebt haben. Uns allen war der Schutz der Bevölkerung am wichtigsten. In der Zwischenzeit haben wir viel gelernt: Über das Virus, aber auch über die juristischen Möglichkeiten, die wir haben.
Juristen hatten schon bald darauf aufmerksam gemacht, dass die Verordnungen gesetzwidrig sein könnten. Warum hat die Regierung sie nicht geändert?