Rechtsweg

„Querulant“ im Gemeinderat hoheitlich beleidigt

Ein Mandatar, der in der Sitzung der Ortsvertretung verbal austeilte, konnte nicht dafür belangt werden.

Wien. Das Thema Blumentröge scheint in einer Tiroler Gemeinde emotional aufgeladen zu sein. Seit Jahren schwelt deswegen ein Konflikt zwischen einem Einwohner und dem Bürgermeister. Als man das Thema in der Gemeinderatssitzung debattierte, wurde ein Vertreter der Bürgermeisterpartei emotional. Der Mitbürger sei „seit sieben Jahren ein Querulant“. Und er sei ein „Querulant, der Blumentröge nicht wegmacht“, meinte der Mandatar. Der solcherart Angesprochene klagte nun den Mandatar auf Widerruf. Aber kann so eine Klage erfolgreich sein?

Der Lokalpolitiker rechtfertigte seine Äußerungen damit, dass der von ihm angesprochene Mann seit Jahren behördliche Eingaben zum selben Thema mache. Es gehe um auf öffentlichem Gut aufgestellte Blumentröge und um die Übernahme einer Wegfläche durch die Gemeinde. Die Beschlüsse des Gemeinderats dazu aber bekämpfe der Mitbürger ständig.

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