Die Kleinpartei, die die Debatte über den Hauptwohnsitz des Ex-FPÖ-Chefs angestoßen hat, will gegen die Entscheidung der Bezirkswahlbehörde vorgehen.
Darf Heinz-Christian Strache, ehemaliger FPÖ-Chef und nunmehriger Spitzenkandidat der „Liste HC Strache“, bei der Wiener Landtagswahl am 11. Oktober antreten oder nicht? Das hängt davon ab, ob entschieden wird, dass sein Hauptwohnsitz tatsächlich in der Bundeshauptstadt liegt - oder eben nicht. Denn: In Wien darf nur kandidieren, wer hier lebt. Strache hat allerdings auch eine Adresse in Klosterneuburg. Er selbst betont, dort nur am Wochenende zu sein, der „Wandel“ sowie der Ex-FPÖ/BZÖ-Politiker Peter Westenthaler sehen das anders und haben beantragt, Strache aus dem Register zu streichen.
Die erste Behörde, die Bezirkswahlbehörde des dritten Wiener Gemeindebezirks, hat am Montagabend entschieden, dass Strache bei der Gemeinderatswahl im Wählerverzeichnis bleiben und antreten darf. Das bestätigte am Dienstag das Rathaus. Angeblich fiel die Abstimmung - alle Fraktionen sind in der Behörde vertreten - mit sechs gegen drei Stimmen für den Verbleib im Wählerverzeichnis aus. Strache soll darüber alsbald schriftlich informiert werden, seine Partei zeigte sich bereits erfreut über die Entscheidung.
Der „Wandel“ will sich damit nicht zufrieden geben, sondern die Causa vielmehr vor das Verwaltungsgericht bringen, wie der „Standard“ am Dienstag berichtet. Demnach sagte Spitzenkandidat Christoph Schütter: „Selbstverständlich werden wir gegen diese opportunistische Entscheidung berufen.“ Überdies sei er damit unzufrieden, dass „bei uns politische Parteien über Sachverhalte des Wahlgesetzes abstimmen". Allerdings: Dass das Verwaltungsgericht der Entscheidung der Bezirkswahlbehörde nicht folgt, gilt als eher unwahrscheinlich.
Verfahren bei MA 62 wegen Meldegesetzes
Übrigens: In der Causa Lebensmittelpunkt ist noch ein weiteres Verfahren anhängig, ebenfalls angestoßen von der linken Kleinpartei. So hat der „Wandel“, der nur im Bezirk Neubau antritt, auch eine Sachverhaltsdarstellung an die für Wahlen und Meldegesetz zuständige Magistratsabteilung 62 geschickt, in der sie Strache einen Verstoß gegen das Meldegesetz unterstellt. Eine Entscheidung wird Ende August erwartet.
(hell/APA)