Verwaltungsgericht Wien

Straches Antreten bei Wien-Wahl: Gericht spricht Machtwort

Heinz-Christian Strache bei Präsentation seiner Wien-Wahl-Kandidaten, ob der Ex-FPÖ-Klubobmann wirklich zur Wahl antreten darf, entscheidet sich am Freitag.
Heinz-Christian Strache bei Präsentation seiner Wien-Wahl-Kandidaten, ob der Ex-FPÖ-Klubobmann wirklich zur Wahl antreten darf, entscheidet sich am Freitag.APA/Helmut Fohringer
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Am Freitag fällt das Verwaltungsgericht Wien in der Wohnsitz-Causa um Heinz-Christian Strache eine letztgültige Entscheidung. Und auch in Sachen „Ibiza“ gibt es neue Entwicklungen: Strache versucht einen Gegenangriff. Dabei hat er Journalisten im Visier.

Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache darf mit seiner Liste Team HC Strache – Allianz für Österreich bei der Gemeinderatswahl am 11. Oktober antreten. Das ergibt sich aus dem Beschluss der Bezirkswahlbehörde, wonach Strache seinen Hauptwohnsitz, wie vorgeschrieben, per Stichtag in Wien hat. Ist das letzte Wort gesprochen? Nein. Da Dienstagabend unter anderem die nur im 7. Bezirk antretende Kleinpartei „Wandel“ eine Beschwerde eingebracht hat, ist das Landesverwaltungsgericht am Zug.

Wie spielte sich die Entscheidungsfindung der Bezirkswahlbehörde ab?

Die Behörde trat in Wien-Landstraße zusammen. Ebendort will Strache seinen Hauptwohnsitz haben – und nicht in Weidling (Stadtgemeinde Klosterneuburg), wie viele Beobachter meinen. Zusammengesetzt war die Behörde gemäß politischer Stärke, nämlich aus vier SPÖ-Vertretern, drei Freiheitlichen, einem Grünen und einem Türkisen. Nur die Freiheitlichen stimmten für eine – unter anderem von der Partei „Wandel“ begehrte – Streichung von Strache aus dem Wählerverzeichnis. Die Mehrheit hielt dagegen und bestätigte nach vorheriger Prüfung durch die MA 62, dass Straches Hauptwohnsitz Wien sei, wonach auch dessen Antreten bei der Wahl erlaubt wurde.

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