Morgenglosse

Sag mir, wer du bist – oder lass es bleiben

Wird man sich auch beim Würstelstand registrieren müssen? Das ist noch unklar.
Wird man sich auch beim Würstelstand registrieren müssen? Das ist noch unklar. (c) Die Presse/Clemens Fabry (Clemens Fabry)
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Nichts sagen und lügen sind erlaubt: Kann eine freiwillige Registrierung in Lokalen so funktionieren?

Gäste sind auch nur Menschen. Und nicht immer nur nette. Der Obmann des Fachverbands Gastronomie in der WKO Mario Pulker erzählt etwa von Gästen, die sich wörtlich „diskriminiert“ fühlten, weil sie am Frühstücksbuffet Einwegbesteck benutzen sollten.

Echt jetzt? Trotzdem ist Pulker dafür, dass die Corona-Gästelisten, die die Regierung für Lokale (aber auch Vereine und Veranstaltungen) plant, strikt freiwillig sein sollen.

Die Pflicht-Variante kennt man ja aus Berlin: Kommt ein Gast in ein Restaurant, muss er seine Kontaktdaten hinterlassen, damit er im Falle eines Infektionsfalls im Lokal rasch verständigt werden kann. Die hiesige Regierung sieht das lockerer: Der Wirt muss zwar nach den Kontaktdaten fragen, aber der Gast darf sich weigern oder Fantasienamen angeben, muss aber trotzdem bedient werden. So steht es explizit in den Erläuterungen zum Gesetz.

Mehr Freiwilligkeit geht fast gar nicht. Die Frage ist nur: Wird das so lässig überhaupt funktionieren?  Ehrlicherweise weiß man das noch nicht. In der „Zeit im Bild“ gaben befragte Gäste dazu jedenfalls eine interessante Einschätzung: Man selber würde ja mitmachen, aber man ist pessimistisch, dass es „die Österreicher“ tun. Also die anderen. Auch die jüngsten Erfahrungen mit Maskenpflicht ohne Pflicht oder der freiwilligen Stopp-Corona-App stimmen nur semi-positiv.

Dabei wäre die Abgabe der eigenen Kontaktdaten zunächst einmal ja ein schlicht egoistischer Akt. Denn dadurch hilft man nicht den anderen Gästen, sondern schützt sich selbst und in Folge seinen Nächsten, weil man so rasch von einer möglichen Ansteckungsgefahr erfährt. Erst in weiterer Folge ist es ein gesamtgesellschaftlicher Beitrag – und zwar kein kleiner. Denn die Beschleunigung des Contact Tracing wird in den nächsten Monaten einer der wesentlichen Bausteine der Beherrschung der Pandemie sein. Und weil das so eminent wichtig ist und so wenig Zeit ist, auszuprobieren, ob es freiwillig klappt, hätte man sich vielleicht doch zu einer rechtlich sauberen (und laut Juristen machbaren) Pflicht durchringen können und müssen.

Lästig, aber nicht neu

Ja, beim Betreten eines Lokals Namen und Telefonnummer zu nennen (natürlich ohne, dass die anderen Gäste mitlesen), ist lästig. Aber auch nicht viel mehr. Und so neu ist es gar nicht. Schließlich gibt man schon bisher bei Reservierungen oft seinen Kontakt an.

Und auch für die Wirte wäre eine Pflicht-Variante womöglich leichter – selbst wenn sie es anders sehen: Man wolle nicht Sheriff spielen müssen, man wolle es sich nicht mit den Gästen verscherzen, erklärt Pulker seine Abneigung gegenüber einer Registrierungspflicht (die ja insofern kein Zwang wäre, weil man ja nicht ins Lokal gehen muss). Diese Haltung der Gastronomen kann man in wirtschaftlich harten Zeiten gut verstehen. Aber wahr ist halt auch: Bei der jetzigen Lösung liegt die Last und Verantwortung der Durchsetzung allein auf den Schultern der krisengebeutelten Lokalbetreiber, die auch Herrn Mickey Mouse und Frau Unbekannt höflich hereinbitten müssen.

Er verstehe nicht, sagt Pulker, warum die Leute nicht die Stopp-Corona-App benutzen. Hätten genug Menschen das digitale Kontakttagebuch, bräuchte man die ganze Registrierungs-Zettelwirtschaft in den Lokalen nicht. Guter Punkt. Womit auch das Dilemma der freiwilligen Corona-Gästelisten auch auf denselben gebracht wäre.

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