Datenschutzwidrig

AMS-Algorithmus fällt bei Datenschutzbehörde durch

Die Presse
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Aus Sicht der Datenschutzbehörde ist der umstrittene Algorithmus, dessen Start bereits einmal wegen Formalitäten verschoben werden musste, datenschutzwidrig.
 
 

Das Arbeitsmarktservice (AMS) darf den umstrittenen Algorithmus zur Ermittlung von Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen nicht wie geplant am 1. Jänner 2021 flächendeckend einführen, berichtet der "Kurier". Dies habe die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) im Rahmen einer amtswegigen Prüfung entschieden. Eine allfällige Beschwerde gegen den Bescheid habe keine aufschiebende Wirkung.

Es würden die gesetzlichen Grundlagen für das Projekt fehlen. Die Datenschutzbehörde sieht zwei grundlegende Probleme. Einerseits werden verschiedene personenbezogene Daten ausgewertet. Dazu zählen Alter, Geschlecht, Wohnort, der berufliche Werdegang, Ausbildung und die Staatsbürgerschaft. Anhand dieser Kriterien soll der Algorithmus die Chancen am Arbeitsmarkt berechnen. Für die Datenschutzbehörde fällt dies klar unter „Profiling“ und hierfür sei eine explizite gesetzliche Ermächtigung notwendig, die die AMS unter den jetzigen Voraussetzungen nicht vorweisen könne.

Andererseits seien auch die Kontrollmechanismen nicht zur Gänze geklärt. Werden die Chancen eines Arbeitssuchenden auf einen Job vom Algorithmus nur als gering eingeschätzt, könnte der Berater diese Einschätzung revidieren. Der Datenschutzbehörde zufolge haben aber Betroffene, die sich falsch eingeschätzt fühlen, nicht die Möglichkeit auf eine Neuprüfung zu bestehen. 

Gegenüber der Tageszeitung hieß es vom AMS, dass der Bescheid nun geprüft und allenfalls Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werde. Sollte sich herausstellen, dass das Assistenz-System in der jetzigen Form ab Jänner nicht eingesetzt werden könne, sei der Gesetzgeber gefordert, eventuell Änderungen vorzunehmen.

Seit Ankündigung kritisiert

Die Einführung einer computergestützten Einordnung der Berufsaussichten von Arbeitslosen hatte bereits bei deren Ankündigung für Kritik gesorgt. Besonders die automatische Schlechterstellung von Frauen sorgte für Kritik. Es ist nicht das erste Mal, dass automatisierte Systeme Personen aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Hautfarbe diskriminieren. Selbst der Online-Riese musste ein Recruiting-Tool wieder einstellen, nachdem bekannt wurde, dass die eingepflegten Daten zu sexistischen und fremdenfeindlichen Beurteilungen führte. 

Ursprünglich war der Start für Mitte 2020 anvisiert, aufgrund der Coronapandemie wurde er dann auf Anfang 2021 verschoben.

Das AMS wollte mit der Einteilung von arbeitslosen Menschen in drei Kategorien mit hohen, mittleren und niedrigen Arbeitsmarktchancen via Computer-Algorithmus die Vergabe von Fördermaßnahmen effizienter machen. Am meisten Förderung sollen künftig Arbeitslose mit mittleren Arbeitsmarktchancen bekommen. Der Berater trifft aber weiterhin die Letztentscheidung über die Arbeitslosenförderung, etwa ob jemand eine teure Facharbeiterausbildung bekommt oder nicht, wurde vom Arbeitsmarktservice betonte im Frühjahr betont.

(APA/bagre)

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