Mattersburg

Weitere Details zu Insider-Hinweisen im Fall Commerzialbank bekannt

MATTERSBURG-BANK - AUSZAHLUNGEN DURCH EINLAGENSICHERUNG LAUFEN AN
MATTERSBURG-BANK - AUSZAHLUNGEN DURCH EINLAGENSICHERUNG LAUFEN ANAPA/Theresa Puchegger
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Die Fake-Konten der Commerzialbank Mattersburg haben laut Informant zwei besondere Merkmale: Die ersten beiden Ziffern aller Kontonummern würden mit 58 beginnen und die Familiennamen der Inhaber seien in Großbuchstaben geschrieben.

Am 2. Juli 2015 wies ein Informant bzw. eine Informantin die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in einem Schreiben auf die Unregelmäßigkeiten in der Commerzialbank Mattersburg hin. Das war bereits bekannt. Zu den Hinweisen gebe es nun aber weitere Details, wie aus einem Ermittlungs-Auszug hervorgeht, der dem ORF vorliegt.

Dem Bericht nach habe der Whistleblower vor fünf Jahren bereits mitgeteilt, dass Vorstandsvorsitzender Martin Pucher „seit Jahren Millionen zur Seite schaffe". Das Geld habe dem Fußballverein Mattersburg und zur persönlichen Bereicherung gedient.

Der Informant beschrieb auch, wie der damalige Commerzialbank-Chef Pucher vorging: Er habe falsche Konten auf den Namen von physischen Personen angelegt, die allerdings „keine Ahnung" von dem Ganzen gehabt hätten. Sie hätten nicht gewusst, dass ,ihre' Konten „mit sechs- oder siebenstelligen Beträgen heillos überzogen" sind.

Hinweis auf interne Codes

Er wies außerdem darauf hin, dass diese Fake-Konten zwei besondere Merkmale hätten: Die Familiennamen seien in Großbuchstaben geschrieben, während die normalen immer klein geschrieben werden. Und die ersten beiden Ziffern der Kontonummer seien immer 58 - versteckte, interne Codes, von denen einige Bankmanager Kenntnis hätten.

Die WKStA reagierte am Folgetag und verlangte weitere Auskünfte zu den „falschen Konten". Er habe leider keine präzise Zahl, schrieb der Whistleblower. „Es sollte doch mit meiner Information ein Leichtes sein, (...) die Konten zu finden und die ,Kontoinhaber' zu kontaktieren?", meinte er in dem Schreiben.

Der Schriftverkehr zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Informanten ging einige Male hin und her. Die Staatsanwaltschaft gab dann diese Informationen an die Finanzmarktaufsicht (FMA) weiter. Die FMA und die Prüfer der Nationalbank (OeNB) konnten damals die anonymen Vorwürfe nicht verifizieren.

(APA)

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