Fahrdienstvermittler

Uber und Lyft dürfen weiterfahren

In Österreich wurde die „Lex Uber“ auf Jänner 2021 verschoben.

San Francisco. Uber droht wegen neuen Regelungen, Österreich zu verlassen. Auch in der Heimat Kalifornien hätten Uber und Lyft beinah ihre Dienste eingestellt. Ab Freitag hätten die Fahrdienstleister ihre Mitarbeiter nicht mehr als Selbstständige behandeln dürfen, sondern als Angestellte.

Doch in letzter Minute gab das Gericht einen Aufschub für die Umsetzung des Gesetzes. Zuvor hatte Lyft bereits angekündigt, in dem US-Bundesstaat um Mitternacht den Betrieb auszusetzen. Kalifornien ist für Lyft ein wichtiger Markt: 16 Prozent aller Fahrten finden dort statt. Auch Uber hatte einen Stopp in Aussicht gestellt.

Sie sind Vertreter der sogenannten Gig Economy, in der Online-Unternehmen kurzfristig regelmäßig kleine Aufträge an Freiberufler vergeben. Beide Firmen behandeln ihre Fahrer bisher wie Freiberufler.

Faire Leistung für Mitarbeiter

Der kalifornische Generalstaatsanwalt Xavier Becerra verklagte deswegen im Mai beide Unternehmen. Durch die Einstufung als Selbstständige würden den Fahrern zu Unrecht Leistungen wie ein Mindestlohn, bezahlte Überstunden, eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und eine Arbeitslosenversicherung vorenthalten, argumentiert er.

Uber und Lyft entgegnen, die Fahrer könnten auf diese Weise Geld verdienen, wann immer sie wollten, und hätten große Unabhängigkeit und Flexibilität.

An der Klage sind auch die kalifornischen Großstädte Los Angeles, San Diego und San Francisco beteiligt. Sie fußt auf einem zu Jahresanfang in dem Bundesstaat in Kraft getretenen Gesetz, das Selbstständige in gewissen Fällen neu als Angestellte einstuft.

Durch die jetzt gefällte Entscheidung des Berufungsgerichts bleibt die Anwendung des Gesetzes auf Uber und Lyft bis auf Weiteres ausgesetzt. Das Gericht verlangte von den Firmen jedoch eidesstattliche Erklärungen, dass sie der ursprünglichen Anordnung nachkommen werden, ihre Fahrer als Angestellte einzustufen, sollte diese im weiteren Verlauf des Rechtsstreits bestätigt werden – und sollte das als Grundlage dienende neue Gesetz nicht bei einem im November darüber geplanten Referendum gekippt werden.

Die Firmen hoffen, dass die von ihnen massiv unterstützte „Proposition 22“ angenommen wird, die eine Ausnahme von dem Gesetz für Fahrdienstvermittler enthält.

Der Ausgang des Rechtsstreits hat potenzielle Folgen für das gesamte Modell der Gig Economy, zu der auch Übersetzer, Designer und viele Essenslieferanten wie Foodora oder Deliveroo gehören.

Geschäft als Reisebüro in Wien

In Österreich tritt die sogenannte Lex Uber ab 1. Jänner 2021 in Kraft. Die Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes hätte eigentlich schon im September wirksam werden sollen, wurde aber verschoben. Uber drohte schließlich sogar damit, wegen zu erwartender Fixtarife und höheren Auflagen für die Fahrer Österreich verlassen zu müssen.

Derzeit darf Uber sein Geschäft in Wien als Reisebüro weiter betreiben, womit eine Abgrenzung zum Taxigewerbe geschaffen wurde.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.08.2020)

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