Heinz-Christian Strache darf trotz der Debatte um seinen Wohnsitz für den Wiener Gemeinderat kandidieren. So entschied am Freitag das Verwaltungsgericht Wien.
Alles andere wäre eine Überraschung gewesen: Am Freitagabend hat das Verwaltungsgericht Wien für eine Kandidatur von Heinz-Christian Strache entschieden. Es ging um die Wohnsitzfrage, die bis zuletzt wie ein Damoklesschwert über dem Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache schwebte. Das Verwaltungsgericht Wien (VGW) wies die Beschwerde der Kleinpartei „Wandel“ gegen die Kandidatur nun ab.
Kern dieser Beschwerde: Strache habe seinen Hauptwohnsitz in Klosterneuburg und nicht, wie er selbst angibt, in Wien Landstraße. Daher sei die Wohnsitz-Entscheidung der Bezirkswahlbehörde – diese sieht Straches Wohnsitz in Wien – verfehlt. Und vom Gericht umgehend aufzuheben.
Zweiter Entscheid klärt Kandidatur
Ein erstes, von einem gewissen A. vorgetragenes Begehren, Strache aus dem Wählerverzeichnis für die Gemeinderatswahl zu streichen, war bereits zuvor vom VGW abgewiesen worden. Präsident Dieter Kolonovits zufolge lagen dem Gericht nur diese beiden Beschwerden vor. Mit dem zweiten Entscheid ist die Frage, ob Strache sein Team HC Strache als Spitzenkandidat in die Wahl am 11. Oktober anführen darf, geklärt.
Die Beschwerdeführer können sich noch an den Verfassungsgerichtshof wenden. Dessen Entscheid hemmt aber die Wahlabläufe nicht.
Strache selbst erklärt, dass er unter der Woche in Wien lebe und sich nur am Wochenende bei seiner Familie in Klosterneuburg aufhalte.
(m. s.)