Verordnungen

Anschobers fehleranfällige Juristen

APA/HELMUT FOHRINGER
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Der zurückgezogene Ostererlass, die Schelte der Verfassungsrichter und nun die Staus in Kärnten: Das Gesundheitsministerium kommt nicht aus der Kritik.

War es bloß ein Kommunikationsproblem zwischen dem Gesundheitsministerium und den Kärntner Bezirksbehörden, das am Wochenende zu stundenlangen Wartezeiten an der Grenze geführt hat? Oder waren die Vorgaben aus Wien nicht deutlich genug?
In der Steiermark jedenfalls wurde die Einreiseverordnung des Gesundheitsministeriums anders ausgelegt als in Kärnten. „Das ist aus meiner Sicht auch zulässig“, sagte der Bezirkshauptmann von Leibnitz, Manfred Walch, am Montag. In Spielfeld mussten Durchreisende nur in Ausnahmefällen ein Formular ausfüllen. Deshalb – und weil viel weniger deutsche Urlauber die Grenze überqueren wollten – sei es zu keinem Stau gekommen.

Aber Walch hielt auch mit seiner Kritik nicht hinterm Berg. Er sprach von Widersprüchen in der Novellierung der Verordnung: „Zuerst hieß es, die Bestimmung sei verpflichtend für Durchreisende auch ohne Zwischenstopp, dann steht aber, die Behörde sei berechtigt. Was denn jetzt?“ Er habe bereits vor einer Woche darauf hingewiesen, „derartige Staus“ seien da oder dort zu erwarten gewesen.
Wieder einmal steht also das Gesundheitsministerium in der Kritik. Es hat sich seit Beginn der Coronakrise etliche Fehler geleistet, bisweilen auch solche, die der Eile geschuldet waren, aber nicht nur. Am schlimmsten war für das Ressort von Minister Rudolf Anschober, dass der Verfassungsgerichtshof zwei Corona-Verordnungen kippte (jene zu den Ausgangsbeschränkungen und jene zu den Öffnungsregeln für Geschäfte).

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