Begutachtungsverfahren

Betretungsverbote für Wohnungen und Öffis? Kritik an "überschießendem" Corona-Gesetz

Gesundheitsminister Rudolf Anschober
Gesundheitsminister Rudolf AnschoberAPA/HERBERT NEUBAUER
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Die Volksanwaltschaft empfiehlt eine „gründliche Überarbeitung“ der geplanten Novelle des Corona-Gesetzes. Gesundheitsminister Anschober sei überfordert, kritisieren die Neos.

Die geplante Novelle zum Corona-Gesetz stößt im Begutachtungsverfahren, das am Freitag endet, auf ziemlich viel Kritik. Als höchst problematisch gesehen werden die geplanten Betretungsverbote sowie die vorgesehene Möglichkeit, Betriebe, Veranstalter und Vereine zur Sammlung und Aufbewahrung von Daten zu verpflichten.

Das Gesundheitsministerium reagiert mit dem Entwurf zur Änderung des Covid-19-Maßnahmengesetzesesetzes darauf, dass der Verfassungsgerichtshof die Verordnung von Minister Rudolf Anschober (Grüne) zu den Ausgangsbeschränkungen zum größten Teil aufgehoben hat. Allerdings könnten auch die neuen Regelungen verfassungswidrig sein, wie aus mehreren Stellungnahmen hervorgeht. Das Gesetz sieht nämlich die Möglichkeit von sehr weitgehenden Betretungsverboten vor.

In dem Entwurf heißt es wörtlich: "Beim Auftreten von COVID-19 kann durch Verordnung das Betreten von bestimmten Orten oder öffentlichen Orten in ihrer Gesamtheit geregelt werden. (...) In der Verordnung kann entsprechend der epidemiologischen Situation festgelegt werden, in welcher Zahl und zu welcher Zeit oder unter welchen Voraussetzungen und Auflagen diese Orte betreten werden dürfen. Zu den Auflagen zählen insbesondere Abstandsregeln, Schutzmaßnahmen und Präventionskonzepte. Weiters kann das Betreten gänzlich untersagt werden, sofern gelindere Maßnahmen nicht ausreichen."

Volksanwälte empfehlen „gründliche Überarbeitung"

Dieses Vorhaben wird sowohl von den Rechtsanwälten als auch von Transparency International und der Volksanwaltschaft heftig kritisiert. Die Volksanwälte empfehlen überhaupt eine "gründliche Überarbeitung" dieser Bestimmungen, denn sie halten so weitgehende Betretungsverbote und Verhaltensvorschriften weder im privaten noch im öffentlichen Raum für vertretbar. Dem zuständigen Minister würde damit "eine Regelungsbefugnis eingeräumt, die extrem weit über die derzeit geltende Rechtslage hinausreicht".

"Angesichts des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Schutzes des Hausrechts und des Privat- und Familienlebens erscheint es sehr zweifelhaft, ob der einfache Gesetzgeber einen Bundesminister dazu ermächtigen kann, für nicht öffentliche Orte wie zum Beispiel Eigentumswohnungen 'Abstandsregeln, Schutzmaßnahmen und Präventionskonzepte' festzulegen", schreibt die Volksanwaltschaft in ihrer Stellungnahme.

Auch Transparency International meint, dass mit den Betretungsverboten auch das Betreten jeglicher privater Orte - also Wohnungen - verboten werden könnte und hält das für "überschießend und von Verfassungswidrigkeit bedroht". Weiters sieht die Verordnungsermächtigung vor, dass der Minister "das Betreten von Verkehrsmitteln" verbieten kann. Diese Bestimmung könnte ebenfalls verfassungswidrig sein, warnt Transparency International, da Anschober damit sogar das Benutzen von Privatautos verbieten könnte.

Rechtsanwälte warnen vor Eingriff in Vereinsrecht

Auch der Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) bezweifelt, dass die Betretungsverbote vor dem Verfassungsgericht halten würden und warnt davor, dass das Gesetz auch die Überprüfung privater Vereine erlauben könnte. Im § 15 werden Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen geregelt und dabei wird den Bezirksverwaltungsbehörden erlaubt, "die Einhaltung von Voraussetzungen und Auflagen auch durch Überprüfung vor Ort zu kontrollieren". Der ÖRAK ortet hier die Gefahr eines "massiven Eingriffs in das Vereins- und Versammlungsrecht" und "lehnt diese Vorgehensweise ab".

Äußerst problematisch bewerten die Rechtsanwälte auch die geplanten Datensammlungen. Laut dem Entwurf sollen für das Kontakt-Tracing Betriebe, Veranstalter und Vereine verpflichtet werden, Daten von Gästen, Besuchern, Kunden und Mitarbeitern für 28 Tage aufzubewahren und den Gesundheitsbehörden im Anlassfall zur Verfügung zu stellen. Die betroffenen Personen müssen der Datenverarbeitung allerdings zustimmen. Für den ÖRAK ist die "vorgesehene weitgehende Datenaufbewahrungspflicht nicht rechtfertigbar". Für Gastwirte würde diese Maßnahmen einen "enormen und unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten". Auch für Vereine wäre das zu viel verlangt und es widerspreche der Verschwiegenheitspflicht der Rechtsanwälte sowie dem Redaktionsgeheimnis, so das vernichtende Urteil der Rechtsanwälte.

Neos: Anschober „überfordert"

Heftige Kritik an dem Entwurf kommt auch von der Opposition. Die Neos griffen am Donnerstag auch Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) direkt an:"Dieser Mann ist mit elementaren Führungsaufgaben überfordert", wetterte Gesundheitssprecher Gerald Loacker und bemängelte, dass dieser durch das vorgesehene Gesetz viele Ermächtigungen erhalten würde. Er hätte etwa die Möglichkeit, den gesamten öffentlichen Raum einem Lockdown zu unterziehen, kritisierte auch Klubobmann Nikolaus Scherak.

Die Stellungnahme der Neos enthält auch einige Verbesserungsvorschläge. So brauche es neben einem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eine Begründungspflicht für den Minister und eine fortlaufende Evaluierung der Corona-Maßnahmen. Bei massiven Eingriffen in Grundrechte müsse außerdem das Parlament eingebunden werden, zumindest müsse ein Einvernehmen mit dem Hauptausschuss hergestellt werden. Ein weiterer Vorschlag betrifft ein "ministerielles Vier-Augen-Prinzip", so Scherak. Demnach soll Minister Anschober Verordnungen nicht mehr alleine erlassen können, sondern nur mehr im Vernehmen mit einem anderen Ressort - etwa mit Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP).

Eine Überarbeitung des vorgelegten Gesetzesentwurfs nach Ende der Begutachtungsfrist fordert auch der stellvertretende SPÖ-Klubchef Jörg Leichtfried. "Das neue Corona-Gesetz erhält von den Verfassungsexperten vernichtende Kritik und greift auf höchst problematische Weise - etwa mit der Möglichkeit von Ausgangssperren ohne hinreichend formulierte gesetzliche Kriterien - massiv in die Grund- und Freiheitsrechte der Bevölkerung ein", teilte er am Donnerstag in einer Aussendung mit. Es gebe keine gesetzlichen Kriterien für die Ampel, es sei völlig unklar, wer eine Verordnung mit welchem Geltungsbereich erlassen könne und es gebe völlig unklare Bestimmungen beim Datenschutz und der Weitergabe von Kontaktdaten, sparte Leichtfried nicht mit Kritik an dem Entwurf.

FPÖ fordert „Abberufung“ Anschobers

Die FPÖ fordert von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) die "Abberufung" Anschobers. Parteichef Norbert Hofer verwies am Donnerstag auf die bisher eingegangenen Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf, diese würden "kein gutes Haar" am vorliegenden Text lassen. "Das ist ein weiterer Beweis dafür, dass Gesundheitsminister Rudolf Anschober mit der Aufgabe überfordert ist. Da er Rücktrittsaufforderungen bislang ignoriert hat, ist es nun Aufgabe des Bundeskanzlers, den Gesundheitsminister abzuberufen."

(APA)

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