Schule

Gestaffelte Pausen und Unterricht im Freien

imago images/Oliver Langel
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Verschiedene Ideen und Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass die Schulen nicht wieder schließen müssen.

Vom Sport- bis zum Nachmittagsunterricht: Die Schule soll im September in vollem Umfang mit allen Unterrichtsgegenständen starten. Die Kinder werden im regulären Klassenverband unterrichtet. Das ist weiterhin der Plan des Unterrichtsministeriums.
Auch eine generelle Maskenpflicht wird es nicht geben. Weil das Tragen des Mund- und Nasen-Schutzes für Kinder, Jugendliche und besonders für Lehrer „eine erhebliche Erschwernis“ sei, will man darauf verzichten, solang die Zahlen es erlauben. Diese Einstufung wird mithilfe der viel diskutierten Corona-Ampel vorgenommen. Ein paar Beispiele: Ab Gelb wird die Maske außerhalb des Klassenzimmers Pflicht. Sport und Singen gibt es nur noch unter besonderen Auflagen (etwa im Freien). Bei Orange gibt es keine Schulveranstaltungen wie etwa Exkursionen mehr. Und für Schüler über 14 Jahren, also jene ab der neunten Schulstufe, wird auf Homeschooling umgestellt. Dass es punktuell zu Schulschließungen kommen wird, liegt auf der Hand. Eine generelle Umstellung auf Distance Learning erfolgt jedoch nur, wenn die Ampel auf Rot geschaltet wird.
Welche Maßnahmen wird es weiters geben für die 1,1 Millionen Schüler?

Damit sie weniger in Kontakt miteinander kommen, sollen die Pausen gestaffelt werden. Außerdem müssen klassengemischte Gruppen so weit wie möglich vermieden werden, was für die Schulen eine organisatorische Herausforderung sein wird.

Einfacher ist die Lüftung der Räume nach fixen Intervallen. Etwa alle 20 Minuten sollen die Fenster weit geöffnet werden. Wenn es im Herbst kühler wird, sollen die Schüler deshalb die Jacken mit in die Klassen nehmen. Und natürlich gelten weiterhin die bekannten Hygienemaßnahmen: Hände waschen oder desinfizieren sowie Abstand halten. Die Idee eines Unterrichts im Freien gefällt Minister Heinz Faßmann, viele Lehrer halten ihn aber schlicht für unrealistisch: Wegen des Wetters, der Akustik, der fehlenden Schreibmöglichkeit sei das höchstens als Ausnahme denkbar, nicht als die Regel.

Wirklich haarig wird es, wenn es um Verdachtsfälle in der Schule geht. Eltern fragen sich schon seit einer Weile, wie sie damit umgehen sollen, wenn Kinder im Herbst die üblichen Symptome einer Erkältung zeigen. Dasselbe gilt für Lehrer und Schulen. „Tritt in einer Schule ein Covid-Verdachtsfall auf, ist diese verpflichtet, ihn bei der zuständigen Gesundheitsbehörde anzuzeigen“, heißt es im ministeriellen Erlass. Die Gretchenfrage ist aber: Wie definiert man einen Verdachtsfall und wer trifft die Entscheidung? Wenn ein Kind in der Schule etwa hustet, liegt die Beurteilung zuallererst beim Lehrer, heißt es aus dem Ministerium.

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