Heimlich-Handgriff

Arzt brach Kollegen Rippe: Übung korrekt

www.BilderBox.com
  • Drucken

Zwischenfall bei Notärzteausbildungsseminar führt zu keiner Schadenersatzpflicht.

Wien. Wer einen längeren Erste-Hilfe-Kurs absolviert hat, kennt den Heimlich-Handgriff: ein vom amerikanischen Arzt Henry J. Heimlich (1920–2016) entwickeltes Manöver, mit dem Menschen in akuten Notsituationen vor dem Ersticken bewahrt werden sollen. Beim Training dieses Griffs im Zuge eines Notärzteausbildungsseminars wurde ein simulierendes Opfer allerdings zu einem echten: Es erlitt eine Rippenfraktur und klagte in der Folge seinen Übungspartner. Die Gerichte mussten klären, ob dem Mann Schadenersatz zusteht.

Für den Heimlich-Handgriff tritt der Helfer hinter den zu Rettenden und umfasst mit beiden Armen dessen Oberkörper. Mit einer ruckartigen Kompression des Oberbauchs mithilfe der Faust entsteht ein Überdruck, der Fremdkörper in den Atemwegen nach außen befördern soll.
Als ein Teilnehmer bei dem Seminar den Griff an einem Arztkollegen erstmals ausprobierte, ruckte es nicht nur, sondern knackste es auch: Röntgenaufnahmen sollten später eine leichte Fraktur der 6. Rippe zeigen. Dabei hatte der übende Arzt gemäß der Anleitung des Seminarleiters nur leicht zugedrückt. Sein Übungspartner hatte aber Verkalkungen im Rippenknorpelbereich, welche die Elastizität seines Brustkorbs reduzierten.

Dennoch verlangte der Verletzte Schadenersatz. Sowohl das Bezirksgericht Melk als auch das Landesgericht St. Pölten wiesen seine Klage aber ab. Das Verletzen von Rippen sei beim Anwenden des Heimlich-Handgriffs ein geradezu typisches Risiko. Schon beim Üben lasse es sich nicht vermeiden, dass der Brustkorb mitgedrückt, der untere Rippenbogen mitumfasst werde.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.