Schule

„Im Zweifel zu Hause bleiben“: Die Regeln für den Schulbesuch

Clemens Fabry
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Bildung. Mit Schnupfen müssen die Kinder auch dieses Jahr nicht daheim bleiben, bei leichtem Fieber aber schon.

Wien. Weitgehende Normalität will das Unterrichtsministerium mit dem Schulstart ab kommender Woche herstellen. Doch was heißt das konkret? Wann darf man sein Kind in die Schule schicken, wann nicht? Und wie würde der Unterricht im Fall einer sich verschärfenden Pandemie aussehen?

Umgang mit Krankheit

Muss man sein Kind mit Schnupfen oder Husten zu Hause lassen? Nein, das wäre unrealistisch, schreibt Bildungsminister Heinz Faßmann in einem Brief an die Eltern, der am Mittwoch bekannt geworden ist. Wohl aber sollen Eltern im Fall von Erkältungskrankheiten den Gesundheitszustand ihres Kindes genau beobachten und es „im Zweifelsfall“ zu Hause lassen. Jedenfalls dürfen die Kinder ab einer Körpertemperatur von 37,5 Grad nicht in die Schule. Für berufstätige Eltern wurde die dreiwöchige Sonderbetreuungszeit bis Februar kommenden Jahres verlängert: Eltern können – auch wenn sie die Sonderbetreuungszeit schon im Frühjahr in Anspruch genommen haben – nochmals für drei Wochen freigestellt werden, der Arbeitgeber erhält einen Lohnzuschuss.

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