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Was das Gesetzes­paket "Hass im Netz" ändern soll

APA/ROLAND SCHLAGER
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Online-Plattformen sollen künftig bei hetzerischen Inhalten stärker in die Pflicht genommen werden. Strafrechtliche Bestimmungen für Verhetzung und Cybermobbing werden verschärft.

Es war kein leichter Prozess. Nach mehreren erfolglosen Verhandlungsrunden und einem Aufschub der Präsentation stellten Justizministerin Alma Zadić (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Frauen- und Integrationsministerin Susanne Raab (beide ÖVP) gemeinsam mit Klubobfrau Sigi Maurer (Grüne) am Donnerstag das lange erwartete neue Gesetzespaket gegen „Hass im Netz“ vor. Und es gibt deutliche Unterschiede zu dem vom jetzigen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) konzipierte „Bundesgesetz über Sorgfalt und Verantwortung im Netz“ aus dem Vorjahr.

Das jetzt in Begutachtung gehende Paket bringt eine neue Plattformverantwortlichkeit für große Onlineforen wie Facebook, Youtube und Twitter. Ausgenommen davon sind Enzyklopädien wie Wikipedia, die im Normalfall auch weniger damit konfrontiert sind. Neu ist auch, dass Medien-Foren explizit von dem neuen Gesetz nicht betroffen sind. Damit sind das „digitale Vermummungsverbot“ und die geplante Registrierungspflicht endgültig vom Tisch.

Für Frauen sei das Gesetzespaket "ein Meilenstein" - vor allem für junge Mädchen. Denn zwei Drittel aller 18- bis 23-jährigen Frauen seien Opfer von "Hass im Netz"-Delikten, den Mädchen widerfahre das dreimal häufiger als Burschen, betont Raab. Auch Zadic sieht Frauen als Hauptgruppe: "Viele viele junge Frauen, die online politisch aktiv sind" sollen sich künftig rasch, niedrigschwellig und ohne allzu große Kosten gegen "wüste" Beleidigung, Beschimpfung oder Bloßstellung in Onlineforen zur Wehr setzen können.

Wie kann man sich künftig wehren?

Große Plattformen (Kommunikationsplattformen mit mehr als 100.000 Nutzern und einem Umsatz über 500.000 Euro) werden stärker in die Pflicht genommen. Damit soll ein rasches Identifizieren und Löschen ermöglicht werden. Eine Meldestelle samt Personal muss eingerichtet werden. Geschlossen werden damit zwei Lücken, die bislang von Plattformen aus den USA meist genutzt wurden. Einerseits reicht es jetzt nicht mehr aus, die Postings auf die eigenen Community-Leitlinien zu prüfen, da diese die „nationalen Straftatbestände“ außer Acht lassen. Andererseits wird mit der „Sicherstellung der Erreichbarkeit (inklusive einer zustellungsfähigen Adresse) ebenfalls verhindert, dass Meldungen im Nirwana verschwinden, wie es beim deutschen Pendant, dem Netzwerkdurchsetzungsgesetzt (DSG) mit einem Zustellungsbevollmächtigten aktuell der Fall ist. Demnach müssen die Plattformen eine Person benennen, die als direkte Ansprechperson für das Unternehmen fungiert.Sichergestellt werden muss zudem, dass „Nutzer leicht und ständig verfügbare Inhalte melden können“.

Fraglich ist die Formulierung über „offensichtlich rechtswidrige“ Kommentare, die innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden müssen. Für strittige Postings bekommen die Betreiber bis zu sieben Tage Zeit, um sie zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen.

Die Betreiber müssen den Betroffenen über den Vorgang informieren und die Daten zur Identifikation des Urhebers bis zu zehn Wochen sichern.

Wer kann gegen Hasspostings vorgehen?

Das Gesetz sieht auch strafrechtliche Verschärfungen vor. Der Tatbestand der Verhetzung bezieht sich künftig nicht mehr nur auf Völkergruppen, sondern wird auf einzelne Personen, die diesen Gruppen angehören, ausgeweitet.

Ebenfalls neu ist, dass nun jene Personen, die Hasspostings ausgesetzt wurden, zivilrechtlich - ähnlich dem strafrechtlichen Mandatsverfahren - dagegen vorgehen können.

Was ist Mobbing - laut Gesetz?

Der Verhetzungs-Tatbestand soll verschärft und Cybermobbing auch dann strafbar werden, wenn beleidigendes Bildmaterial nur einmal hochgeladen wird. Bislang waren dafür „fortgesetzte“ Handlungen des Täters nötig, bevor es sich um eine Straftat handelte. Für das unbefugte Fotografieren des Intimbereichs - Stichwort Upskirting - soll künftig bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe drohen.

Droht durch das Gesetz Zensur?

Nein, das Gesetz sieht vor, dass sich auch die Verfasser gemeldeter Postings melden können. Beide Seiten können eine Überprüfung der Entscheidung herbeiführen. Ein Overblocking (übermäßiges Löschen, bzw. Zensieren) soll damit verhindert werden.

Verstoßen die Plattformen gegen das Gesetz, drohen hohe Geldstrafen.

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

In Kraft treten soll das Paket gegen "Hass im Netz" mit 1. Jänner 2021. Jetzt kommen drei Gesetzesvorlagen in die - laut Edtstadler lange - Begutachtung: Das Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz enthält die zivilrechtlichen Bestimmungen für das Mandatsverfahren samt Neufassung der Persönlichkeitsrechte im ABGB. Im zweiten Teil sind straf- und medienrechtliche Änderungen (Upskirting-Tatbestand, verschärfte Strafen und Medienrechts-Entschädigungsanspruch bis zu 100.000 Euro) zusammengefasst. Das "Kommunikationsplattform-Gesetz" enthält die neue Plattformverantwortlichkeit.

Kritik am Gesetz

Es droht ein europäischer Flickenteppich, ist der Verband der österreichischen Internetwirtschaft überzeugt. Zwar begrüße man die Maßnahmen, dabei dürfe aber nicht vernachlässigt werden, die geplanten Maßnahmen „in einem gesamteuropäischen Kontext zu bewerten“, so ISPA Generalsekretär Maximilian Schubert.

„Wie Online-Plattformen mit illegalen Inhalten umgehen sollen, wird derzeit intensiv und mit hoher Umsicht auf europäischer Ebene im Rahmen der Verhandlungen zum Digital Services Act diskutiert. Das österreichische Vorpreschen kann zum Sand im Getriebe für diesen Prozess werden“, führt Schubert weiter aus. Nur eine „europäische einheitliche Lösung“ könne tatsächlich den gewünschten Erfolg bringen. 

Digital Services Act - „Gesetz für digitale Dienste“

20 Personen arbeiten seit einigen Monaten an der Umsetzung eines EU-Gesetzes, das die Macht von Konzernen wie Google und Facebook beschränken soll. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte es zu ihrem Leuchtturm-Projekt während ihrer Amtszeit.

Drei Ziele verfolgt das 20-köpfige Team:

  • Die Vereinheitlichung des digitalen Binnenmarktes.
  • Die Schaffung eines Kontrollrahmens für Unternehmen wie Facebook, Google und Co..
  • Sicherung des freien Wettbewerbs.

Ein erster Gesetzesentwurf wird Ende des Jahres erwartet.

Kritik kommt auch von der Opposition. Die FPÖ befürchtet, dass künftig Praktikanten großer US-Konzerne über Postings entscheiden dürfen. Ähnlich kritisch sieht es die SPÖ. „Die Entscheidung ob etwas verboten oder erlaubt ist“ sollte von staatlichen beziehungsweise unabhängigen Stellen getroffen werden und nicht von einem „Online-Monopolisten“.

>>> Gesetzesentwurf

>>> Mandatsverfahren im Strafrecht

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