Schulbeginn

Arbeitsrechtler kritisiert Faßmanns Elternbrief als "irreführend"

Bildungsminister Heinz Faßmann anl. eines Besuches einer Sommerschule im Gymnasium Purkersdorf
Bildungsminister Heinz Faßmann anl. eines Besuches einer Sommerschule im Gymnasium Purkersdorf(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Es werde suggeriert, dass es für die Corona-bedingte Betreuung eines Kindes nur die dreiwöchige Sonderbetreuungszeit gebe, kritisiert Martin Gruber-Risak.

Der Arbeitsrechtler Martin Gruber-Risak kritisiert den Elternbrief von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) als „irreführend". Es werde suggeriert, dass es für die Corona-bedingte Betreuung eines Kindes nur die dreiwöchige Sonderbetreuungszeit gebe, die mit dem Arbeitgeber vereinbart werden muss. Tatsächliche existiere aber auch eine bezahlte Freistellung mit Rechtsanspruch, sagte er am Donnerstag.

Wer aus "sonstigen persönlichen Gründen" verhindert sei, und dazu gehöre auch die Kinderbetreuung aufgrund einer gesetzlichen Betreuungspflicht, habe einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung - und das auch mehrmals pro Jahr. Zusätzlich gebe es auch noch die Pflegefreistellung. "Das passt alles nicht zusammen. Es gibt eine Leistung mit Rechtsanspruch, aber es wird etwas gepusht, wo man Bitte sagen muss", so Gruber-Risak.

Arbeitgeber profitieren

Von der durch Faßmann und Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) forcierten Lösung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) profitieren die Arbeitgeber, meinte er, denn sie bekommen ein Drittel der Lohnkosten vom Bund refundiert. Die Arbeitnehmer aber müssen darum bitten, so der Arbeitsrechtler, und bekommen etwas gewährt, obwohl sie ohnehin (gemäß Angestelltengesetz und AGBG) Anspruch auf bezahlte Freistellung haben.

"Besser wäre es, wenn man den Eltern sagt, was echt die Rechtslage ist", meinte Gruber-Risak zu dem Elternbrief. Als Arbeitsrechtler störe es ihn, dass man Existierendes aufgedoppelt habe, ohne den Menschen zu erklären, warum dies nun besser sei als vorher. Gegen die Teilrefundierung der Lohnkosten spreche gar nichts; dies hätte man aber auch ohne neue Sonderregelung umsetzen können, sagte Gruber-Risak.

Ähnliche Kritik hatte bereits am Mittwoch auch SPÖ-Bildungssprecherin Sonja Hammerschmid geübt. "Hier werden die Eltern nur verwirrt; denn eigentlich hat ein Elternteil einen Rechtsanspruch darauf, dass es, wenn keine andere Betreuung der Kinder möglich ist, bezahlt zu Hause bleiben können. Jetzt erzählt Arbeitsministerin Aschbacher den Eltern, sie müssen zu den Arbeitgebern gehen und darum betteln, was ihnen zusteht", meinte sie in einer Aussendung: "Eltern brauchen endlich Rechtsanspruch auf Sonderbetreuung, wenn die Schulen zu sind. Und wenn ihr Kind krank ist, dann müssen sie die richtige Information bekommen, was ihre Ansprüche sind."

(APA)

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