...Journalismus dürfen?

In Österreich sind die Voraussetzungen für investigativen Journalismus nicht gerade rosig. Es fehlt an Zeit und an fest angestellten Redakteuren. Wieso begnügen wir uns nicht einfach mit der Forderung nach gutem Journalismus?

Mit dem Stichwort „investigativer Journalismus“ assoziieren wir besondere Bedeutsamkeit. Wer sich mit diesem Prädikat schmückt, stellt uns Neuigkeiten aus dem sonst unzugänglichen Arkanbereich von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in Aussicht– und es schwingt mit, dass die jeweilige Nachricht unter Verwendung herkömmlicher Methoden des Nachfragens und Ausforschens nicht zugänglich gewesen wäre.

Vom Journalismus erwarten wir nur das eine: Die uns zur Kenntnis gebrachten Fakten sollen stimmen, und die Bewertung dieser Fakten soll derart von den Tatsachen getrennt sein, dass es dem Publikum selbst möglich ist, sich eine Meinung zu bilden. Dass es dann je nach Weltanschauung und persönlicher Haltung auch noch besondere Interessen und Vorlieben bei den Themen der Berichterstattung gibt und dass mancher etwa an Politik und Wirtschaft mehr interessiert ist als an Society, ändert nichts an diesem grundsätzlichen Postulat. Das Stichwort „investigativer Journalismus“ zielt auf die Art und Weise, wie (!) die für die Berichterstattung gewonnenen Fakten ermittelt werden.

Nun ist unsere Welt nicht erst seit Fred Sinowatz kompliziert geworden. Tatsächlich sind viele Bereiche, denen an sich öffentliches Interesse zukommt, derart unzugänglich und unüberschaubar geworden, dass ein bloß oberflächlicher Blick darauf keinen Aufschluss mehr darüber geben kann, worum es sich bei der Sache eigentlich handelt. Das hat viele Ursachen, etwa die technologisch induzierte Zunahme der Geschwindigkeit von Wirtschaftsabläufen und deren Internationalisierung, die professionelle Betreuung von Politikern durch Medienprofis etc. – aber auch die Unverschämtheit und Raffinesse, mit der sich einige Politiker qua politisches Amt persönliche Vorteile zuführen (wollen).

Journalismus, der hinter die Fassade der jeweiligen Selbstdarstellung blicken will, wird sich mit bloßem Nachfragen oft nicht begnügen können– mitunter braucht es Formen der verdeckten Teilnahme und der untergründigen Ausforschung, um den stereoptypen Selbstdarstellungsformen von Politik und Wirtschaft nicht wehrlos ausgeliefert zu sein. Die Grenzen einer derartigen Recherche werden durch das Strafrecht und die Bestimmungen zum Schutz des Persönlichkeitsrechts gezogen – aber ausnahmslos alles, was diese Grenzen nicht überschreitet, ist erlaubt, wenn es durch ein entsprechendes öffentliches Informationsinteresse gedeckt ist.

Es schlägt also die Frage, ob ein öffentliches Informationsinteresse besteht, nicht nur auf die Themen der Berichterstattung durch, sondern auch auf die Methoden der Recherche. Je mehr öffentliches Informationsinteresse besteht, umso gewagter dürfen (müssen) die journalistischen Recherchemethoden sein. Damit ist ein Graubereich angesprochen, der zwischen Tarnen, Lügen, Stehlen und Bestechen liegt. Darf ein Journalist bei seiner Recherche verschweigen, dass er Journalist ist? Darf er mit „falscher Identität“ auftreten? Darf er Anlass und Motiv seiner Kontaktaufnahme verheimlichen oder darüber täuschen? Darf er sich Informationsmaterialien ohne Zustimmung der Berechtigten besorgen? Darf er Informanten durch Zahlungen motivieren, Geheimnisse preiszugeben?

Es gibt keine generelle Antwort auf diese Fragen. Man wird es dem jeweiligen Journalisten überlassen müssen, zwischen der gefahrlosen Einhaltung unserer Gesetze und der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung abzuwägen. Diese Abwägung wird in Österreich tendenziell eher gegen ein forsch-untergründiges Recherchieren ausgehen, weil die gesetzlichen Rahmenbedingungen für investigativen Journalismus nicht besonders vorteilhaft aussehen. Damit zusammenhängende Probleme gibt es sonder Zahl: So müsste etwa das Redaktionsgeheimnis gestärkt und gegen die durch das polizeiliche Abhörrecht praktizierte Aushöhlung geschützt werden. Es bedürfte neuer Schutzbestimmungen für Whistleblower. Es sollten die strafrechtlichen Bestimmungen über den Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen modifiziert werden. Und auch die Privilegierung von fest angestellten Journalisten bei Einhaltung der journalistischen Sorgfalt (Paragraf111 Abs. 3 StGB) könnte eine Ausdehnung erfahren.

Weil es aber in absehbarer Zeit nicht zu den damit postulierten gesetzlichen Änderungen kommen wird, sind die Voraussetzungen für investigativen Journalismus nicht besonders gut. Ob man das bedauern muss, hängt von den Erwartungen ab, die man an eine derartige Informationsbeschaffung hat. Mitunter würde man sich in Österreich schon freuen, wenn man die Möglichkeiten und Erfordernisse ganz konventioneller Recherche angewendet bzw. eingehalten sehen könnte.

Wenn man diese Einschätzung teilt, dann stellt sich nicht die Frage nach den Möglichkeiten des investigativen Journalismus, es stellt sich vielmehr die generelle Frage nach den Arbeitsbedingungen von Journalisten. Nach den repräsentativen Erhebungen des „Journalisten-Reports II“ (Medienhaus Wien 2008) leiden Österreichs Journalisten generell unter zu geringer Zeit für eigene Recherche. Nur 16% der befragten Journalisten gaben an, mit der Zeit, die sie für eigene Recherche von Themen haben, sehr zufrieden zu sein. Das ist keine gute Ausgangsbedingung für „investigativen Journalismus“. Zu vermuten ist eher, dass die zunehmende Zeitknappheit der immer weniger werdenden fest angestellten Redakteure zu einer weiteren Zunahme von eingekürzten Agenturmeldungen führt.

Oder anders: Die realen Verhältnisse in Österreich lassen nicht erwarten, dass sich informationshungrige Reporter in die geheimen Falten unserer Gesellschaft bewegen. Lassen wir uns also nicht von den Versprechungen eines „investigativen Journalismus“ verführen, verlangen wir ganz bescheiden nur einen „guten Journalismus“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.08.2010)

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