Leitartikel

Für Sanktionen gegen Russland reichen die Beweise noch nicht aus

APA/dpa/Kay Nietfeld
  • Drucken

Es ist plausibel, dass der russische Staat hinter dem Giftanschlag auf Nawalny steckt. Doch solang es nicht gesichert ist, sollte die EU keine Strafe verhängen.

Russlands Führung kann noch so viel vernebeln, desinformieren, dementieren. Es gibt keinen Anlass, am Befund der Berliner Charité-Klinik und der deutschen Bundeswehr zu zweifeln: Der russische Oppositionsführer Alexej Nawalny wurde mit einer Substanz aus der Nowitschok-Gruppe vergiftet. Es handelt sich um einen chemischen Kampfstoff, der nicht im Drogeriemarkt erhältlich ist, sondern in hochspezialisierten Labors hergestellt wird. Das verwendete Gift deutet darauf hin, dass hinter dem Anschlag ein Akteur aus den Reihen der Geheimdienste steckt. Auch nach einem Motiv muss man nicht lang suchen. Wer dem Chef der russischen Opposition Nowitschok verabreicht, während im benachbarten Belarus eine Protestbewegung mutig den Rücktritt des Autokraten fordert, sendet eine unmissverständliche politische Botschaft aus: Probiert das ja nicht in Russland!

Doch einen direkten Beweis für die Urheberschaft des Giftanschlags auf Nawalny gibt es noch nicht. Und deshalb tut die Europäische Union gut daran, nicht sofort Sanktionen gegen Russland zu verhängen. Es entspräche nicht europäischen Rechtsstandards, wenn die EU Richter und Vollstrecker zugleich spielen würde, ohne Ermittlungen abzuwarten.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.