Gastkommentar

Der Wolf darf nicht im rechtsfreien Raum wildern

Die Frage, ob und wann ein Problemwolf zum Abschuss freigegeben werden darf, polarisiert die Bevölkerung.
Die Frage, ob und wann ein Problemwolf zum Abschuss freigegeben werden darf, polarisiert die Bevölkerung.APA/dpa/Julian Stratenschulte
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Das EU-Recht schützt den Wolf, Landesgesetze bieten nur unzureichenden Ersatz für Schäden durch Wölfe: Diese Rahmenbedingungen hinken der aktuellen Entwicklung des Wolfsbestands in Österreich hinterher.

Wien. Die Wolfspopulation in Österreich wächst, die Zahl der Wolfsrisse (wie zuletzt in Tirol) nimmt zu. Vertreter der Land- und Almwirtschaft fordern mehr Unterstützung beim Herdenschutz und unbürokratischen Ersatz für gerissene Weidetiere. Für erhitzte Gemüter sorgt die Überlegung, den Schutzstatus des Wolfs herabzusetzen, um allenfalls Abschüsse freizugeben. Ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des Wolfsmanagements in Österreich zeigt: Bestehende Regelungen werden der Entwicklung des Wolfsbestands in Österreich nicht gerecht. Gesetzgebung und Vollziehung müssen handeln.

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Ausgangspunkt im Unionsrecht ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL). Der Wolf ist darin als „streng zu schützende Tierart“ eingestuft. Die Mitgliedstaaten haben ein strenges Schutzsystem einzurichten, das insbesondere die absichtliche Störung, den Fang und die Tötung verbietet (Art 12 FFH-RL). Ausnahmen sieht Art 16 der FFH-RL nur in engen Grenzen vor, etwa zur Verhütung ernster Schäden in der Tierhaltung oder im Interesse der Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit.

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