Unfall

Aus Zug springen ist menschlich

Der Lokführer hielt die Alarmzeichen der Frau nur für eine technische Störung.
Der Lokführer hielt die Alarmzeichen der Frau nur für eine technische Störung.(c) Clemens Fabry
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Eine Frau stieg in eine Leerfahrt ein, der Fahrer ignorierte ihre Signale. Dass sie in Panik Unvernünftiges tat, ist für den OGH verständlich.

Wien. Der Sprung aus dem Zug hatte mit schweren Verletzungen geendet. Aber wer ist schuld an dem Unglück? Diese Frage mussten die Gerichte in einem aktuellen Fall klären. So ganz klar war die Sache nämlich nicht. Denn einerseits ist es recht unvernünftig, aus einem fahrenden Zug zu springen. Andererseits hatten die ÖBB-Mitarbeiter mit mehreren Versäumnissen dazu beigetragen, dass es überhaupt so weit kam.

Das Problem begann schon am Bahnhof Attnang-Puchheim. Eine Frau ging zum selben Bahnsteig wie immer und bestieg ihren gewohnten Zug. Dachte sie zumindest. Denn dieser wartete zwar tatsächlich an diesem Bahnsteig, aber weiter hinten. Davor war ein anderer Zug. Auf diesem hatte ursprünglich noch der Hinweis „nicht einsteigen“ aufgeleuchtet. Aber diese Schrift hatten die ÖBB bereits drei Minuten vor der Abfahrt abgeschaltet. Als die Frau zum Zug kam, stand gar kein Zielort mehr angeschrieben. Das war aber auch schon das Einzige, was sie hätte stutzig machen können.

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