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WU-Master kommen leichter zum Doktoratsstudium am Juridicum

Juridicum Wien
Juridicum WienDie Presse/Clemens Fabry
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Der Verfassungsgerichtshof verbietet die Gleichwertigkeitsprüfung für Absolventen des Wirtschaftsrechts. Parallelfall beim Wechsel im Masterstudium aus Betriebswirtschaft.

Wien. Nach dem LL.M. hinten auch noch ein Dr. vorn: Damit wollte ein Absolvent des Studiums Wirtschaftsrecht an der WU Wien seinen Namen versehen wissen. Das Doktorat wollte er an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien erwerben, doch stieß er hier auf eine Hürde bei der Zulassung. Ob die auch zulässig war, hatte jetzt der Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu prüfen.

Der Beschwerdeführer hatte das Bachelor- und das Masterstudium an der WU absolviert. Daraufhin wollte er das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der Uni Wien inskribieren; deren Rektorat ließ ihn aber nur unter der Auflage zu diesem Studium zu, dass er in dessen Verlauf bestimmte Zusatzprüfungen ablegt. Vergeblich beschwerte sich der Jurist beim Bundesverwaltungsgericht.

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