Die EU-Kommission ist trotz der Pandemie verpflichtet, Staatsbeihilfen zu prüfen – auch gegen den Willen einzelner Mitgliedstaaten. Ist die Kritik von Finanzminister Blümel also nur Wahlkampfgetöse?
Es war ein vierseitiger Fragebogen aus Brüssel zum vorgesehenen Corona-Fixkostenzuschuss, der Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) in Rage brachte. Es gehe darum, „Unternehmen schnell und zielgerichtet mit österreichischem Steuergeld zu unterstützen“, nicht um einen „Bürokratie-Wettbewerb“, kritisierte er. Es war nicht der erste Angriff Blümels auf die EU-Wettbewerbshüter. Doch er illustrierte den wachsenden Druck auf die Brüsseler Behörde, der mittlerweile nicht aus Österreich allein kommt.
Die EU-Kommission prüft aktuell in zahlreichen Fällen, ob Staatshilfen der Mitgliedstaaten zur Abfederung der ökonomischen Verwerfungen mit EU-Recht vereinbar sind. Seit Ausbruch der Krise wurden 290 beihilferechtliche Entscheidungen getroffen. Der Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich, Martin Selmayr, zeigt sich im Gespräch mit der „Presse“ über die Aufregung dennoch verwundert. Denn die Exekutierung der Binnenmarktregeln gehört zu den ureigensten Aufgaben der EU-Kommission. Selmayr fügt mit einem Schmunzeln hinzu: „Aber wir haben natürlich auch registriert, dass es einen Wiener Wahlkampf gibt.“