Berliner Clan

Bushido verglich bei Prozess Verhältnis zu Clanchef mit Zwangsheirat

(c) REUTERS (Alex Grimm)
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Am mittlerweile vierten Verhandlungstag, an dem der Nebenkläger Bushido als Zeuge aussagte, erklärte er die Beziehung zu Clanchef Arafat.

Vor dem Berliner Landgericht hat der Rapper Bushido seine Beziehung zu dem ehemaligen Geschäftspartner und angeklagten Clanchef mit einer "Zwangsheirat" verglichen. Spätestens ab dem Jahr 2010 habe er sich "unfrei" gefühlt, sagte er am Montag. Der Mann habe alles in die Hand genommen.

In Bushidos Autobiografie sei Arafat über den "grünen Klee gelobt worden", stellte der Vorsitzende Richter fest und merkte an, dass das nicht zu Bushidos Schilderungen vor Gericht passe.

Am mittlerweile vierten Tag, an dem der Nebenkläger Bushido als Zeuge aussagte, sprach er mit Blick auf seine Beziehung zu dem Clanchef von einer Art "Zwangsheirat": Da versuche man einfach, die Situation lebenswert zu machen, sagte der Rapper. Trotzdem habe er gedacht, er werde aus dieser Beziehung nie wieder rauskommen.

Zuvor hatte er bereits geschildert, dass der Beschuldigte versucht haben soll, sich Anteile an seinem Erbe zu sichern. Als Bushido nach eigenen Angaben 2017 sein privates wie geschäftliches Verhältnis zu ihm aufkündigen wollte, soll dieser das nicht akzeptiert haben. Seit Mitte August stehen der Clanchef und drei seiner Brüder unter anderem wegen Nötigung und Körperverletzung vor Gericht.

Der Vorwurf: Auch als Bushido seinem ehemaligen Geschäftspartner bis zu zweieinhalb Millionen Euro und eine andauernde Beteiligung an seinem Musikgeschäft angeboten habe, habe dieser abgelehnt und den Rapper unter Druck gesetzt und ihn mit einer Wasserflasche aus Hartplastik beworfen.

(APA/AFP)

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