Zur Wiederaufnahme der Verhandlung musste der Hauptangeklagte, Ex-Minister Grasser, nicht erscheinen. Ab Mittwoch muss aber auch er wieder auf der Anklagebank Platz nehmen.
Der jahrelang geführte Rechtsstreit um die Döblinger Villa von Walter Meischberger ist heute im Grasser-Prozess im Wiener Straflandesgericht wieder Thema geworden. Denn: Meischberger ist diesbezüglich wegen Betrugs angeklagt, was als weitere Anklage in den Korruptionsprozess um die Buwog aufgenommen wurde. Dabei kam es zur Konfrontation zwischen Meischberger und dem Zeugen Heinrich S.
Meischberger kam durch das Aufkommen der Buwog-Provision in finanzielle Probleme, denn die Finanz wollte von ihm die Steuer für die Millionenprovision. Um seine drei Millionen Euro hohe Steuerschuld zu begleichen wandte er sich auch an den Werbeunternehmer S.. Dieser ließ sich damals nach eigenen Worten "breitschlagen", Meischberger eine Million Euro zu geben. Aber dafür musste Meischberger sein Haus, eine Villa in Döbling, an eine Gesellschaft verkaufen. Sollte er es nicht schaffen, die Provisionsgelder aus Liechtenstein freizubekommen und damit die Million Euro zurückzuzahlen, würde die Villa weiterverkauft - was auch geschah, allerdings mit einer Zeitverzögerung. Denn Meischberger wollte nicht ausziehen und führte einen Rechtsstreit, der bis zum Obersten Gerichtshof ging.
Versionen prallten aufeinander
Die verschiedenen Versionen des Hausverkaufs prallten dann am Dienstag im Gerichtssaal aufeinander. S. schilderte im Zeugenstand, dass er damals von Meischberger überredet worden sei, ihm mit einer Million Euro auszuhelfen. Weil er aber im Zuge des Buwog-Skandals damals nicht in den Medien sein wollte, habe im Frühling 2011 nicht er, sondern eine Gesellschaft Meischbergers Haus mittels eines Anwalts als Treuhänder gekauft. Als Meischberger aber die Million nicht zurückzahlen konnte, habe er nach der vereinbarten Zeit im Herbst 2012 die Räumung verlangt. Ein Gerichtsstreit folgte, erst im Juni 2015 erfolgte schließlich die Räumung der Villa und Meischberger musste ausziehen.
Meischbergers Version lautet anders. Es sei nie geplant gewesen, sein Haus wirklich zu verkaufen. Das zeige sich daran, dass der Kaufvertrag mit der Erwerbsgesellschaft als Kaufmotiv eine Erweiterung auf der Liegenschaft vorsehe, die aber unmöglich zu erfüllen gewesen sei. Meischberger sieht die Kauf-Konstruktion lediglich als Sicherheit für Darlehen an ihn, die er von S. in Höhe von einer Million und von einem Schweizer in Höhe von 400.000 Euro erhalten habe. Weiters habe er selber rund 230.000 Euro eingezahlt, damit er in der Gesellschaft, der laut Vertrag dann sein Haus gehörte, auch mitreden könne. Diesen Betrag bezeichnete S. wiederum als Darlehen an die Gesellschaft, der - ebenso wie sein und des Schweizers Geld - mit Zinsen zurückzubezahlen wäre. "Meischberger hätte sich also selber Zinsen bezahlt?", hakte die Richterin nach.
„Kann nur Fantasie von Meischberger entspringen“
Die Villa selber sei vom Immobilienunternehmer Ernst Plech - mitangeklagt, aber wegen Krankheit verhandlungsunfähig - auf 2,6 Millionen Euro geschätzt worden, zumindest habe ihm das Meischberger so erzählt, sagte der Zeuge. Der gemeinsame Plan sei damals gewesen, sollte Meischberger die Million Euro nicht zurückzahlen können, würde die Gesellschaft die Villa weiterverkaufen und aus dem Erlös die Zahlungen begleichen. Auch der Kredit einer Vorarlberger Bank lastete auf der Villa, laut Meischbergers damaliger Angaben 900.000 Euro, letztlich war aber über eine Million Euro offen.
Richterin Marion Hohenecker fragte den Zeugen direkt: "War das damals Thema, dass es kein Kauf ist, dass Meischberger drinnen bleiben kann in der Villa, und wenn wirklich kein Geld kommt von Liechtenstein, dass erst dann ein Kauf gestattet ist?" S. antwortete: "Das kann nur dem Wunschdenken und der Fantasie von Meischberger entspringen, das war definitiv nicht so".
Meischbergers Anwalt Jörg Zarbl fragte den Zeugen dann zu Treuhandverträgen. Dabei handle es sich nur um Vertragsentwürfe, er selber habe das nie unterschrieben, sagte S.. Diese habe ihm sein Anwalt damals unaufgefordert zugeschickt. Der Anwalt ist heute anschließend ebenfalls als Zeuge geladen.
Schließlich ergriff auch Meischberger das Wort und befragte den Zeugen - wobei er etwas lauter wurde und S. falsche Angaben vorwarf. "Der Besitz der Immobilie hat mit dem Bewohnen der Immobilie aus meiner Sicht nichts zu tun", so der Angeklagte.
(APA/Red.)